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Gerät defekt – wer zahlt die Reparatur?

Kurz & knapp: Wer für ein defektes Gerät zahlt, hängt von drei Fragen ab: Gehört das Gerät zur Mietwohnung (dann meist der Vermieter), ist es Ihr eigenes Gerät (dann Sie – bei versicherten Gefahren die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung), und wodurch ist der Schaden entstanden? Für jede dieser Stellen – Vermieter wie Versicherung – ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag die Grundlage der Kostenübernahme. Genau den erstellen wir online für 35 €.

„Mein Gerät ist kaputt – wer zahlt das jetzt?" ist eine der häufigsten Fragen rund um Haushalts- und Elektrogeräte. Die Antwort hängt vom Eigentum am Gerät und von der Schadensursache ab. Diese Übersicht ordnet die typischen Fälle und führt Sie zur passenden Detailseite. Wenn Sie die Reparaturkosten gegenüber Vermieter oder Versicherung belegen müssen, können Sie direkt Ihren 35-€-Kostenvoranschlag anfragen.

Die drei Grundfälle

1. Das Gerät gehört zur Mietwohnung

Ist ein Gerät laut Mietvertrag mitvermietet – etwa die Einbauküche mit Herd, Kühlschrank und Spülmaschine – trägt in der Regel der Vermieter die Instandhaltung (§ 535 BGB). Ausnahmen: eine wirksame Kleinreparaturklausel (oft bis rund 100 € je Einzelfall) oder ein vom Mieter schuldhaft verursachter Schaden.

2. Es ist Ihr eigenes Gerät

Haben Sie das Gerät selbst angeschafft, tragen Sie die Reparatur grundsätzlich selbst. Bei bestimmten versicherten Gefahren (z. B. Überspannung, Blitz, Leitungswasser, Einbruch) kann Ihre Hausratversicherung einspringen – nicht jedoch bei normalem Verschleiß.

3. Ein Dritter hat den Schaden verursacht

Hat eine andere Person Ihr Gerät beschädigt, zahlt deren private Haftpflichtversicherung. Wichtig: Schäden durch Angehörige im eigenen Haushalt sind dort meist ausgeschlossen.

Wer zahlt was? Die Kurzübersicht

SituationIn der Regel zuständig
Mitvermietetes Gerät (Einbauküche laut Vertrag)Vermieter – außer Kleinreparaturklausel/Verschulden
Kleiner Defekt, wirksame KleinreparaturklauselMieter bis zur vereinbarten Grenze
Eigenes Gerät, Überspannung/Blitz/LeitungswasserHausratversicherung (je nach Vertrag)
Eigenes Gerät, Verschleiß/AlterSie selbst
Fremdverschulden durch DritteHaftpflicht des Verursachers
Folgeschaden Wasser am GebäudeGebäude- bzw. Haftpflichtversicherung

Gerät defekt – die typischen Fälle im Detail

So läuft Ihr Kostenvoranschlag

  1. Schaden dokumentieren: Gerät, Schaden und Hergang festhalten (Fotos und Kaufbeleg helfen).
  2. Kostenvoranschlag anfordern: Online-KVA mit Gerät, Modell und Fehlerbild ausfüllen.
  3. Versicherungstauglichen KVA erhalten: Schriftlichen KVA mit allen Pflichtangaben als PDF bekommen.
  4. Bei Vermieter oder Versicherung einreichen: Den KVA dem Schadenfall bzw. der Reparaturanfrage beifügen.
  5. Freigabe abwarten: Nach Freigabe reparieren lassen oder Auszahlung prüfen.

Passende Ratgeber: KVA für die Hausratversicherung · KVA für die Haftpflicht · Fristen bei der Schadenmeldung

Gerät defekt? Wir liefern den Kostenvoranschlag.

Festpreis 35 € – werktags in 30 Min bis 4 Std als PDF, online und ohne Geräteversand.

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Häufige Fragen

Mein Gerät ist defekt – muss ich das dem Vermieter melden?

Wenn das Gerät zur Mietwohnung gehört, sollten Sie den Defekt dem Vermieter zeitnah anzeigen und ihm Gelegenheit zur Reparatur geben. Eigenmächtig beauftragte Reparaturen werden sonst oft nicht erstattet. Ein Kostenvoranschlag hilft, den Aufwand zu belegen.

Zahlt meine Hausratversicherung jeden Gerätedefekt?

Nein. Die Hausratversicherung zahlt nur bei versicherten Gefahren wie Überspannung, Blitz, Leitungswasser, Brand oder Einbruchdiebstahl – und nur, wenn die jeweilige Gefahr im Vertrag eingeschlossen ist. Normaler Verschleiß ist nicht versichert.

Wozu brauche ich einen Kostenvoranschlag, wenn der Vermieter zahlt?

Der Vermieter oder dessen Versicherung möchte die Reparaturkosten nachvollziehen, bevor er sie freigibt. Ein schriftlicher KVA mit Einzelpositionen ist dafür die übliche Grundlage. Sie erhalten ihn bei uns online für 35 €.

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