Ceranfeld gesprungen: Wer zahlt den Schaden?
Ein Riss im Kochfeld ist fast immer ein Fall für die Glasversicherung. Die Hausratversicherung allein zahlt beim heruntergefallenen Topf in der Regel nichts, und die Haftpflicht kommt vor allem ins Spiel, wenn ein anderer Ihr Kochfeld beschädigt hat. In der Mietwohnung kommt es darauf an, ob die Küche mitvermietet ist und wer den Sprung verursacht hat. Hier finden Sie die Fälle einzeln, mit den Unterlagen, die Versicherer oder Vermieter sehen wollen.
Zuerst: Kochfeld vom Strom trennen
Ein gesprungenes Glaskeramik- oder Induktionsfeld sollten Sie nicht weiter benutzen. Durch den Riss können Flüssigkeit und Fett an die Heizkörper oder die Elektronik darunter gelangen. Die HUK-COBURG warnt in ihrem Ratgeber ausdrücklich vor Kurzschluss und Stromschlag. Schalten Sie die Sicherung für den Herd aus, fotografieren Sie den Riss aus mehreren Winkeln und das Typenschild. Das Typenschild sitzt meist an der Unterseite des Kochfelds; bei Einbauherden steht die Modellnummer oft auch am Rahmen der Backofentür.
Für die Schadenmeldung notieren Sie gleich, wie es passiert ist: Topf oder Gewürzglas heruntergefallen, Riss ohne erkennbaren Anlass, Schaden durch einen Gast. Davon hängt ab, welche Versicherung zuständig ist.
Wer zahlt? Die typischen Fälle
| Situation | Wer in der Regel zahlt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Eigene Küche, Ihnen ist etwas auf das Kochfeld gefallen | Ihre Glasversicherung | Glasbruch am Mobiliar bzw. Glaskeramik-Kochflächen müssen im Vertrag stehen |
| Eigene Küche, ein Gast hat den Schaden verursacht | Privathaftpflicht des Gastes | Ersetzt wird höchstens der Zeitwert des Kochfelds |
| Mietwohnung, Küche mitvermietet, Riss ohne Ihr Zutun | Vermieter | Defekt sofort schriftlich melden, nicht selbst beauftragen |
| Mietwohnung, Küche mitvermietet, Sie haben den Sprung verursacht | Sie selbst, eventuell Ihre Glasversicherung | Privathaftpflicht schließt solche Schäden nach den Musterbedingungen aus |
| Neues Gerät, Riss ohne Einwirkung | Händler oder Hersteller | Gewährleistung bzw. Garantie, Kaufbeleg bereithalten |
Glasversicherung: der eigentliche Zahler
Die Hausratversicherung deckt Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Ein Topf, der aus der Hand rutscht, gehört nicht dazu. Glasbruch an Kochfeldern ist deshalb ein eigener Baustein, meist als Glasversicherung zur Hausrat oder als eigener Vertrag. Die HUK beschreibt, dass die Glasversicherung Bruchschäden an Glaskeramik-Kochfeldern übernimmt, wenn der entsprechende Mobiliarschutz vereinbart ist, und dass sie auch den Tausch der Elektronik bezahlt, wenn sich die Glasplatte nicht einzeln wechseln lässt.
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Kratzer und abgeplatzte Kanten gelten in vielen Glasbedingungen nicht als Bruch. Ein durchgehender Riss ist dagegen ein klarer Bruchschaden. Zweitens: Wer zur Miete wohnt, sollte in den Bedingungen nachsehen, ob auch ein mitvermietetes Kochfeld als versicherte Sache gilt. Die Formulierungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Im Zweifel lohnt eine kurze schriftliche Nachfrage vor der Schadenmeldung.
Wenn ein Gast das Kochfeld beschädigt
Hat ein Besucher beim Kochen etwas fallen lassen, haftet er für den Schaden. Seine Privathaftpflicht ersetzt dann die Reparatur, aber höchstens den Zeitwert Ihres Kochfelds. Ein neues Gerät zum Neupreis gibt es über die Haftpflicht nicht. Bei einem mehrere Jahre alten Kochfeld liegt der Zeitwert deutlich unter dem Neupreis.
Unser Rechenmodell für Herde und Kochfelder setzt rund 7 Prozent Wertverlust pro Jahr an (Herleitung im Ratgeber Zeitwert berechnen). Ein Beispiel: Ein vergleichbares Induktionskochfeld kostet heute 600 Euro, Ihres ist sechs Jahre alt. Rechnerisch bleiben 600 × 0,936, also rund 390 Euro. Kostet der Tausch mehr, zahlt die Haftpflicht in der Regel nur diesen Betrag. Kostet er weniger, zahlt sie die Reparatur. Deshalb will die Versicherung des Gastes meist beides sehen: die Reparaturkosten und einen Wertnachweis.
Wohnt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, greift seine Haftpflicht meist nicht, weil Schäden unter mitversicherten Personen ausgeschlossen sind. Mehr zu Schäden durch Kinder steht im Ratgeber Kind hat Gerät kaputt gemacht.
Mietwohnung: Vermieter oder Mieter?
Gehört das Kochfeld zur mitvermieteten Einbauküche, muss der Vermieter die Mietsache instand halten (§ 535 Abs. 1 BGB). Springt das Glas ohne Ihr Zutun, etwa durch Materialspannung oder Alter, ist die Reparatur seine Sache. Melden Sie den Schaden schriftlich und mit Fotos; das verlangt auch § 536c BGB. Beauftragen Sie keinen Handwerker auf eigene Faust, sonst bleiben Sie womöglich auf der Rechnung sitzen.
Anders, wenn Ihnen etwas auf das Glas gefallen ist. Dann müssen Sie dem Vermieter den Schaden ersetzen. Die naheliegende Hoffnung auf die eigene Privathaftpflicht erfüllt sich häufig nicht: Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (AVB PHV, Stand Mai 2020, Ziffer A1-6.6.2) nehmen bei Mietsachschäden sowohl Schäden an Elektro- und Gasgeräten als auch Glasschäden aus, soweit man sich gegen diese besonders versichern kann. Manche Tarife sind großzügiger, deshalb gilt: Bedingungen lesen, Schaden trotzdem melden und die Antwort schriftlich geben lassen.
Für defekte Elektrik an Herd und Backofen in der Mietwohnung gibt es einen eigenen Ratgeber: Herd oder Backofen defekt: Wer zahlt? Die allgemeine Übersicht für alle Geräte finden Sie unter Gerät defekt: Wer zahlt?
Was kostet der Tausch?
Die HUK-COBURG nennt für ein neues Ceranfeld samt Einbau etwa 200 bis 300 Euro und 400 bis 500 Euro, wenn zusätzlich die Elektronik gewechselt werden muss. Bei vielen Induktionskochfeldern gibt es die Glasplatte nicht als Ersatzteil; dann wird das ganze Kochfeld getauscht. Welche Variante bei Ihrem Modell möglich ist, hängt vom Hersteller und von der Ersatzteillage ab. Das klärt ein Kostenvoranschlag für Ihr konkretes Modell.
Diese Unterlagen verlangt die Versicherung
- Schadennummer und kurze Schilderung, wie es passiert ist
- Fotos vom Riss und vom Typenschild (Hersteller, Modell, E-Nummer)
- Kaufbeleg oder zumindest das ungefähre Kaufjahr
- einen schriftlichen Kostenvoranschlag für Glastausch oder neues Kochfeld
- bei Haftpflichtfällen zusätzlich einen Nachweis des Zeitwerts
Ob die Versicherung zusätzlich einen Techniker schickt, entscheidet sie selbst; mit vollständigen Unterlagen geht es meist schneller. Wie Sie den Kostenvoranschlag anschließend richtig einreichen, steht im Ratgeber KVA bei der Versicherung einreichen.
Kostenvoranschlag ohne Techniker-Termin
Für einen gesprungenen Glaskeramik- oder Induktionsherd muss niemand das Gerät öffnen, um den Schaden zu beschreiben. Sie geben Hersteller, Modell und Schadenbild in unser Formular ein und erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag als PDF: in der Variante Basis für 25 Euro innerhalb von 48 Stunden an Werktagen, als Sofort-KVA für 35 Euro meist nach wenigen Minuten. Braucht die Haftpflicht des Verursachers zusätzlich den Zeitwert, gibt es beides zusammen im Paket für 49 Euro.
Ehrlich dazu: Der Kostenvoranschlag bewertet den Schaden, den Sie schildern. Hat der Sprung auch die Elektronik beschädigt und Sie merken das erst später, gehört das in die Beschreibung. Je genauer Modell und Schadenbild, desto genauer der Betrag.
Quellen
- HUK-COBURG: Ceranfeld kaputt, Reparatur, Kosten und Versicherung (abgerufen 01.10.2026)
- GDV: Musterbedingungen Privathaftpflicht AVB PHV, Stand Mai 2020, Ziffer A1-6.6.2
- § 535 BGB und § 536c BGB
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsvertrag und Ihr Mietvertrag.
Häufige Fragen
Darf ich mit einem gesprungenen Ceranfeld weiterkochen? +
Zahlt die Hausratversicherung ein gesprungenes Ceranfeld? +
Ein Gast hat mein Ceranfeld beschädigt. Wer zahlt? +
Ich wohne zur Miete und habe das Kochfeld beschädigt. Zahlt meine Haftpflicht? +
Brauche ich für den Kostenvoranschlag einen Techniker vor Ort? +
Kosten für das Kochfeld schriftlich
Schriftlicher Kostenvoranschlag für Glastausch oder neues Kochfeld, als PDF für Versicherung oder Vermieter. Basis 25 €, Sofort 35 €.
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