Kind hat Fernseher oder Handy kaputt gemacht: Wer zahlt?

Der Ball trifft den Fernseher, das Tablet landet in der Badewanne, das Smartphone des Besuchs fliegt vom Tisch: Schäden durch Kinder gehören zu den häufigsten Haftpflichtfällen überhaupt. Wer am Ende zahlt, hängt vom Alter des Kindes ab, und davon, wessen Gerät betroffen ist.

Die kurze Antwort

Hat ein fremdes Kind Ihr Gerät beschädigt, zahlt in vielen Fällen die Privathaftpflicht der Eltern, zum Zeitwert und gegen Nachweis. Wichtige Ausnahme: Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig (§ 828 BGB), sie haften selbst nicht, und die Eltern nur bei einer Aufsichtspflichtverletzung. Viele moderne Haftpflicht-Policen schließen Schäden durch deliktunfähige Kinder trotzdem freiwillig ein. Hat Ihr eigenes Kind Ihr eigenes Gerät zerstört, ist das ein Eigenschaden: Haftpflicht zahlt nie, die Hausrat normalerweise auch nicht, eine Geräteversicherung je nach Bedingungen schon.

Fremdes Kind, Ihr Gerät: so gehen Sie vor

  1. Ruhe bewahren und den Hergang gemeinsam mit den Eltern kurz schriftlich festhalten.
  2. Die Eltern melden den Schaden ihrer Privathaftpflicht. Bitten Sie um den Namen des Versicherers und die Schadennummer.
  3. Die Versicherung fragt Sie nach Nachweisen: Was ist das Gerät wert, lohnt eine Reparatur?
  4. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag (reparabel) oder einen Totalschaden-Nachweis mit Zeitwert (irreparabel) ein.

Die 7-Jahres-Grenze verständlich erklärt

Kinder unter 7 Jahren können rechtlich für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und die ist längst nicht bei jedem Missgeschick verletzt: Ein 5-Jähriger darf im Wohnzimmer spielen, ohne dass ein Elternteil daneben sitzt. Praktisch heißt das: Ohne Aufsichtspflichtverletzung besteht oft kein Anspruch. Aber: Viele Familien-Haftpflichtpolicen enthalten heute die Klausel Schäden durch deliktunfähige Kinder und zahlen freiwillig, gerade um Nachbarschaft und Freundschaften nicht zu belasten. Es lohnt sich immer, den Schaden zu melden und danach zu fragen.

Eigenes Kind, eigenes Gerät: die ehrliche Lage

Zerlegt der eigene Nachwuchs den Familienfernseher, bleibt der Schaden grundsätzlich an Ihnen hängen: Die Haftpflicht deckt keine Schäden innerhalb des eigenen Haushalts, und die Hausrat versichert Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch, nicht das spielende Kind. Ausnahme: Geräte- und Elektronikversicherungen mit Bruch- oder Unfallschutz sowie manche Neuwertpolicen mit erweitertem Schutz. Prüfen Sie vorhandene Policen (auch die oft vergessene Versicherung aus dem Gerätekauf), bevor Sie den Schaden abschreiben.

Welche Nachweise die Versicherung sehen will

Regulierer brauchen belastbare Zahlen statt Schätzungen: die zu erwartenden Reparaturkosten und den Zeitwert des Geräts. Ist der Fernseher nach dem Balltreffer wirtschaftlich nicht mehr zu retten, liefert unsere Totalschaden-Bescheinigung beides in einem einreichfertigen PDF, nach Aktenlage, mit offengelegten Quellen. Ist die Reparatur realistisch, ist der Kostenvoranschlag der richtige Nachweis. Wenn unsere Daten zeigen, dass sich die Reparatur doch lohnt, sagen wir Ihnen das offen.

Der häufigste Streitpunkt: der Zeitwert

Versicherer setzen den Zeitwert gern niedrig an, pauschal nach Alterstabelle. Ein belegter, mit Marktquellen begründeter Zeitwert bringt bei der Regulierung oft spürbar mehr, gerade bei hochwertigen Fernsehern und Smartphones. Akzeptieren Sie die erste Schätzung nicht ungeprüft.

Häufige Fragen

Fremdes Kind hat mein Handy kaputt gemacht: zahlen die Eltern? +
Ab 7 Jahren haftet das Kind, praktisch reguliert die Familien-Haftpflicht zum Zeitwert. Unter 7 Jahren nur bei Aufsichtspflichtverletzung, aber viele moderne Policen schließen Schäden durch deliktunfähige Kinder freiwillig ein. Immer melden und nachfragen.
Eigenes Kind hat den Fernseher zerstoert: zahlt eine Versicherung? +
Haftpflicht und Hausrat in der Regel nicht, das ist ein Eigenschaden. Geräte- und Elektronikversicherungen mit Bruch- oder Unfallschutz können zahlen, prüfen Sie vorhandene Policen.
Was muss ich der Versicherung vorlegen? +
Hergangsschilderung, Fotos und einen belastbaren Nachweis: einen Kostenvoranschlag bei reparablen Geräten, eine Totalschaden-Bescheinigung mit Zeitwert bei irreparablen.
Zahlt die Versicherung den Neupreis? +
Die Haftpflicht zahlt den Zeitwert zum Schadenzeitpunkt. Nur eigene Neuwert-Policen ersetzen den Neupreis, dafür gibt es unsere Neuwert-Bestätigung.

Nachweis in Minuten statt Wochen

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