Fremdes Gerät beschädigt: So läuft die Regulierung über die Haftpflicht

Der Umzugshelfer kippt den Fernseher, das Nachbarskind wirft das Tablet vom Tisch, der Handwerker bohrt durch die Leitung: Wenn ein Dritter Ihr Gerät beschädigt, zahlt seine Privathaftpflicht. Aber nur den Zeitwert, und nur gegen Nachweis.

Die kurze Antwort

Die Haftpflicht des Verursachers ersetzt bei beschädigten Geräten den Zeitwert, nicht den Neupreis. Ist das Gerät irreparabel oder die Reparatur unwirtschaftlich, verlangt der Versicherer zwei Belege: dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie hoch der Zeitwert ist. Beides liefert eine Totalschaden-Bescheinigung in einem Dokument.

So läuft die Regulierung ab

  1. Der Verursacher meldet den Schaden seiner Privathaftpflicht (nicht Sie!).
  2. Die Versicherung meldet sich bei Ihnen als Geschädigtem und fragt nach Nachweisen: was ist passiert, was ist das Gerät wert, lohnt die Reparatur?
  3. Sie reichen die Belege ein, die Versicherung reguliert zum Zeitwert.

Warum Zeitwert und nicht Neupreis?

Im Haftpflichtrecht gilt: Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne den Schaden stünde, nicht besser. Ein drei Jahre altes Tablet wird deshalb zum heutigen Wert eines drei Jahre alten Tablets ersetzt. Umso wichtiger, dass der Zeitwert korrekt und nachvollziehbar ermittelt wird, hier wird am häufigsten zu niedrig angesetzt.

Welche Nachweise die Versicherung akzeptiert

Bei reparablen Geräten: ein Kostenvoranschlag. Bei Totalschäden: ein nachvollziehbarer Beleg, dass die Reparatur den Zeitwert übersteigt, plus die Zeitwert-Angabe selbst. Unsere Totalschaden-Bescheinigung kombiniert beides, nach Aktenlage, mit offengelegten Quellen, als PDF, das Sie direkt an den Regulierer weiterleiten.

Tipps für Geschädigte

Dokumentieren Sie den Hergang sofort (Fotos, Zeugen, kurze schriftliche Schilderung), lassen Sie sich den Haftpflicht-Versicherer des Verursachers nennen und reichen Sie Ihre Nachweise gebündelt ein. Akzeptieren Sie eine zu niedrige Zeitwert-Schätzung nicht ungeprüft: Mit einem eigenen, belegten Wert verhandeln Sie auf Augenhöhe, notfalls über den kostenlosen Versicherungsombudsmann.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht des Verursachers den Neupreis? +
Nein, ersetzt wird der Zeitwert des Geräts zum Schadenzeitpunkt.
Wer muss den Schaden melden? +
Der Verursacher meldet ihn seiner Privathaftpflicht. Sie als Geschädigter liefern die Nachweise zu Wert und Schadenhöhe.
Was, wenn die Versicherung den Zeitwert zu niedrig ansetzt? +
Legen Sie einen eigenen, nachvollziehbar belegten Zeitwert vor. Bleibt die Versicherung dabei, hilft der kostenlose Versicherungsombudsmann, dessen Entscheidungen bis 10.000 € bindend für den Versicherer sind.

Nachweis in Minuten statt Wochen

Die Versicherung verlangt einen Beleg, dass sich die Reparatur nicht lohnt? Unsere Totalschaden-Bescheinigung liefert genau das, inklusive Zeitwert und Quellen.

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