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Spülmaschine defekt – wer zahlt: Mieter oder Vermieter?

Kurz & knapp: Gehört die Spülmaschine laut Mietvertrag zur Einbauküche des Vermieters, zahlt in der Regel der Vermieter die Reparatur (§ 535 BGB) – außer es greift eine wirksame Kleinreparaturklausel oder Sie haben den Schaden selbst verschuldet. Ist es Ihre eigene Maschine, tragen Sie die Kosten – bei Wasserschaden oder Überspannung ggf. die Hausratversicherung. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag die Grundlage der Kostenübernahme (35 €).

Die Spülmaschine bleibt stumm, pumpt nicht ab oder steht unter Wasser – und sofort stellt sich die Frage: Wer kommt für die Reparatur auf? Entscheidend ist, wem die Maschine gehört und wodurch der Schaden entstand. Wenn Sie die Kosten belegen müssen, können Sie direkt Ihren 35-€-Kostenvoranschlag anfragen – oder vorab klären, wer zuständig ist.

Gehört die Spülmaschine zur Mietwohnung?

Ist die Spülmaschine Teil einer mitvermieteten Einbauküche (im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll aufgeführt), schuldet der Vermieter die Gebrauchstauglichkeit und damit die Instandhaltung. Ein altersbedingter Defekt oder ein Bauteilschaden (Pumpe, Heizung, Elektronik) geht dann grundsätzlich zu seinen Lasten.

Die Ausnahmen

Es ist Ihre eigene Spülmaschine

Haben Sie die Maschine selbst gekauft, tragen Sie die Reparatur. Bei einem Wasserschaden am eigenen Hausrat oder einem Überspannungsschaden kann die Hausratversicherung greifen – je nach eingeschlossenen Gefahren. Für die Reparatur selbst brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für die Spülmaschine.

Wer zahlt was? Übersicht

KonstellationIn der Regel zuständig
Einbauküche laut Mietvertrag, BauteildefektVermieter
Kleiner Defekt, wirksame KleinreparaturklauselMieter bis Bagatellgrenze
Vom Mieter schuldhaft verursachtMieter (ggf. Privathaftpflicht)
Eigene Maschine, VerschleißSie selbst
Eigene Maschine, Überspannung/LeitungswasserHausratversicherung (je nach Vertrag)
Ausgelaufenes Wasser, Schaden am GebäudeGebäude-/Haftpflichtversicherung

So läuft Ihr Kostenvoranschlag

  1. Schaden dokumentieren: Gerät, Schaden und Hergang festhalten (Fotos und Kaufbeleg helfen).
  2. Kostenvoranschlag anfordern: Online-KVA mit Gerät, Modell und Fehlerbild ausfüllen.
  3. Versicherungstauglichen KVA erhalten: Schriftlichen KVA mit allen Pflichtangaben als PDF bekommen.
  4. Bei Vermieter oder Versicherung einreichen: Den KVA dem Schadenfall bzw. der Reparaturanfrage beifügen.
  5. Freigabe abwarten: Nach Freigabe reparieren lassen oder Auszahlung prüfen.

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Häufige Fragen

Spülmaschine in der Mietwohnung defekt – zahlt der Vermieter?

Gehört die Spülmaschine zur mitvermieteten Einbauküche, trägt der Vermieter in der Regel die Reparatur – außer eine wirksame Kleinreparaturklausel greift oder Sie haben den Schaden verschuldet. Melden Sie den Defekt und lassen Sie nicht eigenmächtig reparieren.

Was ist eine Kleinreparaturklausel?

Eine Klausel im Mietvertrag, nach der der Mieter kleine Reparaturen an Gegenständen des häufigen Zugriffs bis zu einer vereinbarten Grenze (oft rund 100 € je Einzelfall, plus Jahresobergrenze) selbst trägt. Sie ist nur wirksam, wenn sie korrekt vereinbart wurde.

Wer zahlt, wenn die Spülmaschine Wasser verliert und einen Schaden verursacht?

Der Schaden am eigenen Hausrat läuft meist über die Hausratversicherung, ein Schaden am Gebäude oder bei Nachbarn über Gebäude- bzw. Haftpflichtversicherung. Für die Reparatur der Maschine selbst benötigen Sie einen Kostenvoranschlag.

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