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Kühlschrank defekt – wer zahlt (auch die verdorbenen Lebensmittel)?

Kurz & knapp: Gehört der Kühlschrank zur mitvermieteten Einbauküche, zahlt meist der Vermieter die Reparatur. Für verdorbene Lebensmittel gibt es keinen Automatismus: Ersatz kommt in Betracht, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft (z. B. verzögerte Reparatur trotz Meldung). Bei eigenem Gerät tragen Sie die Reparatur selbst; die Hausratversicherung springt nur bei versicherten Gefahren ein. Für Vermieter wie Versicherung ist ein Kostenvoranschlag die Grundlage (35 €).

Der Kühlschrank kühlt nicht mehr, die Sicherung fliegt raus – und im schlimmsten Fall ist die Ware verdorben. Zwei Fragen stellen sich: Wer zahlt die Reparatur, und wer die verdorbenen Lebensmittel? Wenn Sie die Reparaturkosten belegen müssen, können Sie direkt Ihren 35-€-Kostenvoranschlag anfragen.

Reparatur: Mieter oder Vermieter?

Ist der Kühlschrank Teil der mitvermieteten Einbauküche, schuldet der Vermieter die Instandhaltung – ein altersbedingter Defekt geht zu seinen Lasten. Bei einem eigenen Gerät tragen Sie die Reparatur selbst. Melden Sie den Defekt in jedem Fall zeitnah und lassen Sie nicht eigenmächtig reparieren.

Verdorbene Lebensmittel: gibt es Ersatz?

Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Entscheidend ist das Verschulden:

Wer zahlt was? Übersicht

SituationIn der Regel zuständig
Einbau-Kühlschrank laut Vertrag defektVermieter (Reparatur)
Verdorbene Ware, Vermieter reagiert trotz Meldung nichtmöglicher Schadensersatz durch Vermieter
Eigenes Gerät, VerschleißSie selbst
Eigenes Gerät, Überspannung/BlitzHausratversicherung (je nach Vertrag)
Lebensmittelverderb ohne versicherte Gefahrmeist Sie selbst

So läuft Ihr Kostenvoranschlag

  1. Schaden dokumentieren: Gerät, Schaden und Hergang festhalten (Fotos und Kaufbeleg helfen).
  2. Kostenvoranschlag anfordern: Online-KVA mit Gerät, Modell und Fehlerbild ausfüllen.
  3. Versicherungstauglichen KVA erhalten: Schriftlichen KVA mit allen Pflichtangaben als PDF bekommen.
  4. Bei Vermieter oder Versicherung einreichen: Den KVA dem Schadenfall bzw. der Reparaturanfrage beifügen.
  5. Freigabe abwarten: Nach Freigabe reparieren lassen oder Auszahlung prüfen.

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Kühlschrank defekt? Wir liefern den Kostenvoranschlag.

Festpreis 35 € – werktags in 30 Min bis 4 Std als PDF, online und ohne Geräteversand.

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Häufige Fragen

Kühlschrank in der Mietwohnung defekt – wer zahlt die Reparatur?

Gehört der Kühlschrank zur mitvermieteten Einbauküche, trägt in der Regel der Vermieter die Reparatur. Bei einem eigenen Gerät zahlen Sie selbst, bei versicherten Gefahren ggf. die Hausratversicherung. Melden Sie den Defekt und lassen Sie nicht eigenmächtig reparieren.

Bekomme ich verdorbene Lebensmittel ersetzt?

Nur wenn jemanden ein Verschulden trifft – etwa den Vermieter, der trotz Mängelanzeige nicht rechtzeitig repariert. Bei eigenem Gerät ist der Verlust meist Ihr Risiko; manche Hausratverträge zahlen nur, wenn der Verderb Folge einer versicherten Gefahr ist.

Brauche ich einen Kostenvoranschlag für den Vermieter?

Ein schriftlicher KVA hilft, die Reparaturkosten nachvollziehbar zu belegen und die Freigabe zu beschleunigen. Sie erhalten ihn bei uns online für 35 €.

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