Fernseher kaputt – welche Versicherung zahlt?
Kurz & knapp: Ob eine Versicherung für den kaputten Fernseher zahlt, hängt von der Ursache ab: Bei Blitz, Überspannung, Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl greift die Hausratversicherung (sofern die Gefahr eingeschlossen ist). Bei Sturz oder Eigenverschulden zahlt sie meist nicht – hier hilft nur eine separate Geräte- oder Wertgarantie. Beschädigt ein Dritter Ihr Gerät, zahlt dessen Haftpflicht. In allen Fällen verlangt der Versicherer einen Kostenvoranschlag (35 €).
„Mein Fernseher ist kaputt – zahlt das eine Versicherung?" Die Antwort entscheidet sich an der Schadensursache. Diese Seite ordnet die Fälle und zeigt, welcher Nachweis nötig ist. Wenn Sie den Schaden einreichen wollen, können Sie direkt Ihren 35-€-Kostenvoranschlag anfragen.
Welche Ursache – welche Versicherung?
Hausratversicherung (versicherte Gefahren)
Die Hausratversicherung zahlt für den Fernseher bei versicherten Gefahren – klassisch Blitzschlag, Überspannung (oft nur mit eingeschlossener Klausel), Brand, Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl. Prüfen Sie, welche Gefahren Ihr Vertrag umfasst.
Wann die Hausrat NICHT zahlt
Bei Sturz, Herunterfallen, Bedienfehler oder normalem Verschleiß zahlt die Hausrat in der Regel nicht. Auch ein Schaden durch eigene Angehörige ist über die eigene Haftpflicht meist ausgeschlossen. Für solche Fälle greift nur eine separate Wertgarantie oder Geräteversicherung.
Haftpflicht eines Dritten
Hat eine andere Person Ihren Fernseher beschädigt, zahlt deren private Haftpflichtversicherung – auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Zeitwertgutachtens.
Wer zahlt wann? Übersicht
| Ursache | In der Regel zuständig |
|---|---|
| Blitzschlag | Hausratversicherung |
| Überspannung | Hausrat (mit eingeschlossener Klausel) |
| Brand / Leitungswasser | Hausratversicherung |
| Einbruchdiebstahl | Hausratversicherung |
| Sturz / Bedienfehler / Verschleiß | Wertgarantie/Geräteversicherung, sonst Sie selbst |
| Beschädigung durch Dritte | Haftpflicht des Verursachers |
Auch ohne Originalrechnung lässt sich der Schaden regulieren – über einen versicherungstauglichen Kostenvoranschlag, der Gerät, Schaden und Reparaturkosten nachvollziehbar ausweist.
So läuft Ihr Kostenvoranschlag
- Schaden dokumentieren: Gerät, Schaden und Hergang festhalten (Fotos und Kaufbeleg helfen).
- Kostenvoranschlag anfordern: Online-KVA mit Gerät, Modell und Fehlerbild ausfüllen.
- Versicherungstauglichen KVA erhalten: Schriftlichen KVA mit allen Pflichtangaben als PDF bekommen.
- Bei Vermieter oder Versicherung einreichen: Den KVA dem Schadenfall bzw. der Reparaturanfrage beifügen.
- Freigabe abwarten: Nach Freigabe reparieren lassen oder Auszahlung prüfen.
Passende Ratgeber: KVA für Fernseher · Überspannungsschaden · Blitzschlag & Überspannung
Fernseher kaputt? KVA für die Versicherung.
Festpreis 35 € – werktags in 30 Min bis 4 Std als PDF, online und ohne Geräteversand.
Jetzt KVA anfragen · 35 €Häufige Fragen
Fernseher kaputt nach Gewitter – zahlt die Versicherung?
Bei einem Blitzschlag zahlt die Hausratversicherung in der Regel. Reine Überspannungsschäden sind oft nur mit eingeschlossener Überspannungsklausel gedeckt. Prüfen Sie Ihren Vertrag und reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn der Fernseher herunterfällt?
Meist nicht – Sturz und Bedienfehler zählen nicht zu den versicherten Gefahren der Hausrat. Hier hilft nur eine separate Geräte- oder Wertgarantie.
Wie weise ich den Schaden ohne Rechnung nach?
Über einen versicherungstauglichen Kostenvoranschlag, der Gerät, Schaden, Ersatzteile und Arbeitskosten ausweist. Den erstellen wir online für 35 €.