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Kumpel hat den Monitor kaputt gemacht: Wer zahlt?

Hat ein Freund Ihren Monitor beschädigt, zahlt in den meisten Fällen seine private Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt die Reparatur oder, wenn sich die nicht lohnt, den Zeitwert des Monitors. Damit das schnell geht, braucht die Versicherung einen schriftlichen Nachweis über Schaden und Kosten. Hier lesen Sie, wann die Haftpflicht zahlt, wann nicht, und wie Sie den Schaden ohne Streit regeln.

Die kurze Antwort: meistens zahlt seine Haftpflicht

Wer einem anderen fahrlässig eine Sache beschädigt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 BGB). Genau dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung. Typische Fälle, in denen sie zahlt:

Entscheidend ist: Der Monitor gehört Ihnen, Ihr Freund hat ihn beschädigt, und er wohnt nicht mit Ihnen im selben Haushalt. Dann ist es ein klassischer Haftpflichtschaden.

Wann die Haftpflicht nicht zahlt

Wie viel zahlt die Haftpflicht für einen kaputten Monitor?

Die Haftpflicht ersetzt den Schaden, nicht einen neuen Monitor. Es gibt zwei Fälle:

  1. Reparatur lohnt sich: Ist zum Beispiel nur das Netzteil, der Standfuß oder ein Anschluss defekt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag.
  2. Reparatur lohnt sich nicht: Bei gebrochenem Panel liegt der Ersatz oft fast beim Neupreis des Monitors. Dann ist der Monitor ein wirtschaftlicher Totalschaden, und die Versicherung zahlt den Zeitwert, also das, was der Monitor kurz vor dem Schaden noch wert war.

Manche Haftpflichttarife zahlen bei neueren Geräten freiwillig den Neuwert. Ob Ihr Fall dazugehört, entscheidet der Tarif Ihres Freundes.

Beispiel: Gaming-Monitor mit gebrochenem Display

Tim besucht Jonas zum Zocken. Beim Aufstehen bleibt er am Headset-Kabel hängen, der 27-Zoll-Monitor von Jonas kippt vom Tisch, das Panel ist gebrochen. Der Monitor ist zwei Jahre alt und hat damals 449 Euro gekostet.

Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Wie hoch der Zeitwert Ihres Monitors ist, hängt von Modell, Alter, Zustand und den heutigen Marktpreisen ab.

So regeln Sie den Schaden in 5 Schritten

  1. Fotos machen: Monitor von vorne und hinten, das Typenschild mit Modellbezeichnung, die beschädigte Stelle.
  2. Hergang kurz aufschreiben: Datum, Ort, was passiert ist, wer dabei war. Zwei Sätze reichen.
  3. Ihr Freund meldet den Schaden bei seiner Haftpflicht, online oder per Telefon. Er bekommt eine Schadennummer.
  4. Kostennachweis besorgen: einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Haftpflicht, bei Totalschaden zusätzlich die Totalschaden- oder Zeitwert-Bescheinigung. Den Monitor müssen Sie dafür nicht einschicken.
  5. Unterlagen einreichen: Schadennummer, Fotos, Kaufbeleg falls vorhanden und der Kostennachweis gehen an die Versicherung. Den Monitor erst entsorgen, wenn die Versicherung zugestimmt hat.

Ohne Kaufbeleg oder Rechnung?

Viele haben den Kassenbon nach zwei Jahren nicht mehr. Das ist kein Grund für eine Ablehnung. Die Versicherung braucht vor allem einen plausiblen Nachweis über Modell, Alter und Wert. Typenschild, Bestellbestätigung aus dem Mailpostfach oder ein Kontoauszug helfen. Fehlt alles, belegt eine Neuwert-Bestätigung, was das Modell damals gekostet hat. Mehr dazu unter Kaufbeleg verloren.

Warum ein schriftlicher Nachweis Streit unter Freunden vermeidet

Der unangenehmste Teil ist oft nicht der Schaden, sondern das Gespräch über Geld. Sie denken an den Neupreis, Ihr Freund an einen alten Monitor. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag oder eine Zeitwert-Bescheinigung gibt beiden Seiten und der Versicherung dieselbe, neutrale Zahl. Ein Screenshot aus einem Onlineshop reicht der Versicherung dafür meist nicht.

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Quellen

Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht meines Freundes, wenn er meinen Monitor kaputt macht? +
In der Regel ja, wenn er den Schaden fahrlässig verursacht hat und nicht in Ihrem Haushalt mitversichert ist. Die Versicherung zahlt die Reparatur oder, bei Totalschaden, den Zeitwert.
Bekomme ich einen neuen Monitor bezahlt? +
Meist nicht. Die Haftpflicht ersetzt den Zeitwert, also den Wert kurz vor dem Schaden. Einige Tarife zahlen bei jungen Geräten den Neuwert, das hängt vom Vertrag Ihres Freundes ab.
Wer muss den Schaden melden, ich oder mein Freund? +
Ihr Freund meldet den Schaden seiner Haftpflicht, denn es ist sein Vertrag. Sie liefern die Unterlagen zum Monitor, also Fotos, Modell, Kaufbeleg und den Kostennachweis.
Was ist, wenn mein Freund absichtlich den Controller geworfen hat? +
Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Dann haftet Ihr Freund selbst mit seinem eigenen Geld. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag hilft auch bei einer Einigung unter Ihnen beiden.
Muss ich den Monitor für den Kostenvoranschlag einschicken? +
Nein. Den Kostenvoranschlag erstellen wir online aus Ihren Angaben zu Modell und Schaden. Mit der Sofort-Variante liegt das PDF in rund 5 Minuten in Ihrem Postfach.

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