Kaufbeleg verloren: Was zahlt die Versicherung?

Ohne Kaufbeleg zahlt die Versicherung nicht automatisch weniger. Entscheidend ist, was Sie belegen können: den damaligen Neupreis (Neuwert-Police) oder den heutigen Zeitwert. Beides lässt sich auch ohne Rechnung nachvollziehbar rekonstruieren.

Die kurze Antwort

Ohne Kaufbeleg zahlt die Versicherung nicht automatisch weniger. Entscheidend ist, was Sie belegen können: bei einer Neuwert-Police den damaligen Neupreis, bei einer Zeitwert-Police den heutigen Zeitwert (Wiederbeschaffungswert). Beides lässt sich auch ohne Rechnung nachvollziehbar rekonstruieren.

Neuwert oder Zeitwert, was verlangt Ihr Versicherer?

Steht in Ihren Bedingungen Neuwertentschädigung (häufig in der Hausratversicherung), erstattet der Versicherer den Preis eines neuwertigen Ersatzgeräts, er will dafür oft den damaligen Neupreis (UVP) belegt sehen. Reine Geräte-/Elektronikversicherungen zahlen dagegen meist den Zeitwert. Prüfen Sie zuerst, welcher Wert in Ihrem Fall gilt.

Den damaligen Neupreis belegen, ohne Rechnung

Der Neupreis Ihres Geräts zum Kaufzeitpunkt lässt sich aus zeitgenössischen Quellen rekonstruieren: Hersteller-/UVP-Archive, Testberichte und Preisvergleiche mit Datum. Genau das leistet unsere Neuwert-Bestätigung, den damaligen Neupreis aus mehreren benannten Quellen mit Datum, als einreichfertiges PDF.

Den Zeitwert belegen

Zahlt Ihre Versicherung nur den Zeitwert, belegen Sie ihn mit heutigem Wiederbeschaffungspreis, Abschreibung und Marktvergleich, das leistet unsere Zeitwert-Bescheinigung. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Zeitwert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert.

Welche Angaben helfen

Je genauer Sie Modell und Kaufzeitraum angeben, desto belastbarer der Nachweis. Hilfreich sind: die exakte Modellbezeichnung, ungefähres Kaufjahr/-monat, Kaufort/Händler, Seriennummer sowie alte Kontoauszüge oder Bestellbestätigungen. Fehlt der Originalbeleg, ersetzen diese Bausteine ihn in der Praxis oft.

Schritt für Schritt

  1. Bedingungen prüfen: Neuwert- oder Zeitwert-Erstattung?
  2. Schaden melden und die geforderte Nachweisart erfragen.
  3. Passenden Nachweis erstellen (lassen): Neuwert-Bestätigung oder Zeitwert-Bescheinigung.
  4. Nachweis mit sachlichem Anschreiben einreichen.

Kurz zusammengefasst

Kein Beleg heißt nicht kein Anspruch. Klären Sie, welcher Wert für Sie gilt, und belegen Sie ihn nachvollziehbar, den damaligen Neupreis mit einer Neuwert-Bestätigung, den heutigen Zeitwert mit einer Zeitwert-Bescheinigung.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung ohne Kaufbeleg weniger? +
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Sie den maßgeblichen Wert (Neuwert oder Zeitwert) nachvollziehbar belegen können, das geht auch ohne Rechnung über zeitgenössische bzw. aktuelle Quellen.
Woher weiß ich, ob ich den Neuwert oder den Zeitwert brauche? +
Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Neuwertentschädigung (oft Hausrat) → damaliger Neupreis; reine Geräteversicherung → meist Zeitwert. Im Zweifel beim Versicherer nachfragen.
Ist die Neuwert-Bestätigung ein Gutachten? +
Nein. Sie ist ein nachvollziehbarer Nachweis des damaligen Neupreises nach Aktenlage mit benannten Quellen und Daten, kein Gerichtsgutachten.

Neupreis ohne Beleg belegen

Wir recherchieren den damaligen Neupreis (UVP) Ihres Geräts aus mehreren benannten Quellen mit Datum, einreichfertiges PDF, 25 €.

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