Zahlt meine Versicherung den echten Zeitwert (Wiederbeschaffungswert)?

Versicherer rechnen den Zeitwert oft mit pauschalen Abschreibungstabellen, und die liegen häufig unter dem echten Wiederbeschaffungswert. Sie müssen das nicht hinnehmen: Mit einer eigenen, nachvollziehbaren Zeitwert-Bescheinigung setzen Sie der Pauschale einen belegten Wert entgegen.

Die kurze Antwort

Ob Ihre Versicherung den echten Zeitwert zahlt, hängt von der Berechnung ab, und die ist verhandelbar. Viele Versicherer setzen den Zeitwert über pauschale Abschreibungstabellen an, die häufig unter dem tatsächlichen Marktwert liegen. Mit einer eigenen, nachvollziehbaren Zeitwert-Bescheinigung setzen Sie der Pauschale einen belegten Wert entgegen.

Zeitwert = Wiederbeschaffungswert

Beide Begriffe meinen im Kern dasselbe: den Betrag, den Sie heute aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Gerät im gleichen Zustand wiederzubeschaffen, abzüglich eines Abzugs für Alter und Gebrauch (§ 88 VVG als gesetzlicher Rahmen). Viele Policen formulieren ausdrücklich Wiederbeschaffungswert. Prüfen Sie Ihre Bedingungen: Steht dort „Wiederbeschaffungswert“, ist genau dieser Wert gemeint.

Warum Versicherer oft zu niedrig rechnen

Pauschaltabellen kennen Ihr konkretes Gerät nicht. Sie unterstellen feste jährliche Abschreibungssätze und einen theoretischen Neupreis, beides kann vom realen Markt abweichen. Gerade bei Elektronik, die gebraucht noch gut gehandelt wird, liegt der echte Wiederbeschaffungswert häufig höher als die Tabelle vermutet. Das Ergebnis: ein zu niedriges Erstattungsangebot.

Ihr Gegenbeweis: die belegte Zeitwert-Bescheinigung

Ein überzeugender Nachweis nennt drei Dinge offen: den heutigen Wiederbeschaffungspreis mit Quelle, den angesetzten Abschreibungssatz mit kategoriegerechter Referenz und einen Abgleich mit aktuellen Marktangeboten für dasselbe Modell. Genau so ist unsere Zeitwert-Bescheinigung aufgebaut, rechnerischer Wert und Marktwert, beide offen ausgewiesen, als einreichfertiges PDF. Kein Gutachten, sondern ein nachvollziehbarer Wertnachweis nach Aktenlage.

Schritt für Schritt zum echten Wert

  1. Erstattungsangebot des Versicherers schriftlich anfordern (mit Berechnungsgrundlage).
  2. Eigenen, belegten Zeitwert ermitteln (lassen).
  3. Nachweis mit sachlichem Anschreiben einreichen und Neuberechnung verlangen.
  4. Bleibt der Versicherer bei einem zu niedrigen Betrag: kostenlosen Ombudsmann einschalten.

Wann sich der Nachweis besonders lohnt

Immer dann, wenn die Differenz zwischen Erstangebot und realem Wert spürbar ist, typischerweise bei neueren, hochwertigen Geräten oder wenn Ihnen der Kaufbeleg fehlt und der Versicherer besonders vorsichtig rechnet. Schon eine moderate Korrektur übersteigt die Kosten des Nachweises meist deutlich.

Kurz zusammengefasst

Die Versicherung zahlt den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert), aber die Höhe ist keine feste Größe, sondern eine Schätzung. Setzen Sie ihr eine bessere, belegte Schätzung entgegen: heutiger Wiederbeschaffungspreis, kategoriegerechte Abschreibung, Marktvergleich. So holen Sie den Betrag heraus, der Ihrem Gerät wirklich entspricht.

Häufige Fragen

Ist der Zeitwert dasselbe wie der Wiederbeschaffungswert? +
Im Kern ja: Beides bezeichnet den heutigen Betrag zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Geräts abzüglich eines Abzugs für Alter und Gebrauch. Viele Policen sagen ausdrücklich Wiederbeschaffungswert.
Darf ich der Abschreibungstabelle des Versicherers widersprechen? +
Ja. Sie dürfen einen eigenen, nachvollziehbaren Zeitwert entgegenhalten. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit, nicht, wer den Wert beziffert.
Brauche ich dafür ein Gutachten? +
Nein. Ausreichend ist ein belegter Wertnachweis nach Aktenlage mit heutigem Wiederbeschaffungspreis, Abschreibungssatz und Marktvergleich. Genau das leistet unsere Zeitwert-Bescheinigung.

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