Versicherung zahlt nur den Zeitwert: Was tun?

Wenn Ihre Versicherung nur den Zeitwert erstattet, ist das oft vertragsgemäß, viele Geräte- und Elektronikversicherungen zahlen den Zeitwert, nicht den Neuwert. Sie sind der Tabelle des Versicherers aber nicht ausgeliefert: Mit einem eigenen, nachvollziehbaren Zeitwert-Nachweis können Sie einer zu niedrigen Einschätzung sachlich widersprechen.

Warum nur der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert)?

Ob Neuwert oder Zeitwert erstattet wird, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Reine Geräte-/Elektronikversicherungen und viele Gebraucht-Policen leisten den Zeitwert (§ 88 VVG als gesetzlicher Rahmen). Eine Hausratversicherung ersetzt dagegen häufig zum Neuwert, dazu unten mehr.

Ihre Rechte, wenn der Betrag zu niedrig ist

So belegen Sie den Zeitwert

Ein überzeugender Nachweis nennt den heutigen Wiederbeschaffungspreis mit Quelle, den angesetzten Abschreibungssatz mit Referenz und einen Abgleich mit aktuellen Marktangeboten. Genau so ist unsere Zeitwert-Bescheinigung aufgebaut: rechnerischer Wert und Marktwert, beide offen ausgewiesen, als einreichfertiges PDF.

Schritt für Schritt

  1. Erstattungsangebot des Versicherers schriftlich anfordern.
  2. Eigenen Zeitwert-Nachweis erstellen (lassen).
  3. Nachweis mit sachlichem Anschreiben einreichen und Nachbesserung verlangen.
  4. Bleibt der Versicherer bei einem zu niedrigen Betrag: Ombudsmann einschalten.

Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert, spielt zusätzlich der wirtschaftliche Totalschaden eine Rolle. Fehlt Ihnen der Kaufbeleg, hilft trotzdem ein strukturierter Nachweis weiter.

Musterbausteine für Ihr Anschreiben

Halten Sie es sachlich und konkret. Bewährte Bausteine: „Ihr Erstattungsangebot beziffert den Zeitwert mit X €. Nach eigener Ermittlung liegt der Zeitwert bei Y €. Beiliegend finden Sie die nachvollziehbare Berechnung inklusive heutigem Wiederbeschaffungspreis, Abschreibungssatz mit Quelle und aktuellem Marktvergleich. Ich bitte um Neuberechnung auf dieser Grundlage.“ Bleiben Sie freundlich und bestimmt, setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage).

Fristen im Blick behalten

Melden Sie den Schaden zeitnah und reichen Sie Nachweise zügig ein. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf Melde- und Nachweisfristen. Wichtig: Wenn ein Verdacht auf Folgeschäden besteht, dokumentieren Sie den Zustand (Fotos, Datum), bevor Sie etwas verändern.

Was der Ombudsmann prüft

Der Versicherungsombudsmann bewertet, ob der Versicherer vertrags- und gesetzeskonform gerechnet hat. Ein sauber begründeter eigener Zeitwert erhöht Ihre Chancen deutlich, weil die Schlichtungsstelle nachvollziehbare Zahlen gegeneinander abwägen kann. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und für den Versicherer bis 10.000 € Beschwerdewert bindend.

Wenn der Kaufbeleg fehlt

Kein Beleg heißt nicht kein Anspruch. Ihre Angaben zu Modell, Kaufzeitraum und Zustand werden als Angaben des Auftraggebers gekennzeichnet; der heutige Wiederbeschaffungspreis und der Marktvergleich stützen den Wert unabhängig vom Beleg. Seriennummer oder IMEI, Fotos und alte Kontoauszüge erhöhen zusätzlich die Beweiskraft.

Der häufige Fehler

Viele akzeptieren das erste Angebot, weil sie den Zeitwert für „gesetzt“ halten. Er ist es nicht: Er ist eine Schätzung, der Sie eine bessere, belegte Schätzung entgegensetzen dürfen. Genau dafür ist unsere Zeitwert-Bescheinigung gemacht.

Diese Unterlagen stärken Ihren Fall

Je mehr belastbare Angaben Sie liefern, desto schwerer fällt es dem Versicherer, den Wert zu drücken. Hilfreich sind: die genaue Modellbezeichnung, Seriennummer oder IMEI, Fotos des Geräts vor dem Schaden, ein ungefährer Kaufzeitraum, alte Kontoauszüge oder Bestellbestätigungen und der heutige Neupreis eines vergleichbaren Modells. Fehlt der Originalbeleg, ersetzen diese Bausteine ihn in der Praxis oft vollständig, weil der Zeitwert ohnehin über den heutigen Wiederbeschaffungspreis und den Marktvergleich hergeleitet wird.

Realistische Erwartung

Ein eigener Nachweis garantiert keine bestimmte Summe, aber er verschiebt die Verhandlung zu Ihren Gunsten: Statt über eine anonyme Tabelle sprechen Sie über konkrete, überprüfbare Zahlen. Führt das nicht zum Ziel, ist der kostenlose Ombudsmann der nächste Schritt. Wichtig ist, sachlich und dokumentiert vorzugehen und Fristen einzuhalten. Wer diese Reihenfolge kennt, gerät seltener in die Situation, ein zu niedriges Erstangebot resigniert zu akzeptieren.

Zeitwert, Neuwert und Totalschaden im Zusammenhang

Die Zeitwert-Frage steht selten allein. Ob Ihnen der Neuwert oder nur der Zeitwert zusteht, hängt vom Vertrag und der Entwertungsgrenze ab (siehe 40-Prozent-Grenze und Zeitwert vs. Neuwert). Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert, geht es zusätzlich um den wirtschaftlichen Totalschaden. In all diesen Fällen ist der belegte Zeitwert die zentrale Zahl, mit der Sie argumentieren. Wer sie sauber herleitet, verhandelt nicht über Gefühle, sondern über nachprüfbare Werte, und genau darauf reagieren Sachbearbeiter.

Kurz zusammengefasst

Ein nur zum Zeitwert erstatteter Schaden ist oft vertragsgemäß, aber der angesetzte Zeitwert ist verhandelbar. Legen Sie einen eigenen, nachvollziehbaren Nachweis mit heutigem Wiederbeschaffungspreis, kategoriegerechtem Abschreibungssatz und Marktvergleich vor, setzen Sie eine Frist und nutzen Sie im Zweifel den kostenlosen Ombudsmann. So holen Sie den Betrag heraus, der Ihrem Gerät wirklich entspricht.

Häufige Fragen

Muss ich den niedrigen Zeitwert akzeptieren? +
Nein. Sie können einen eigenen, nachvollziehbaren Zeitwert (Wiederbeschaffungswert)-Nachweis vorlegen und Nachbesserung verlangen; notfalls hilft der kostenlose Ombudsmann.
Was kostet der Ombudsmann? +
Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Entscheidungen bis 10.000 € Beschwerdewert sind für den Versicherer bindend.
Brauche ich einen Anwalt? +
Meist nicht. Ein sachlicher Nachweis plus die Ombudsmann-Option genügen in vielen Fällen.

Zeitwert jetzt belegen

Wir ermitteln den Zeitwert Ihres Geräts nachvollziehbar, rechnerisch und über aktuelle Marktdaten, als einreichfertiges PDF. Ab 25 €.

Zeitwert-Bescheinigung anfordern →

Weiterlesen

KVA in 5 Min · ab 25 €