Hausrat-Entwertungsgrenze (40 %) verständlich erklärt

Viele Hausratversicherungen zahlen den Neuwert nur, solange der Zeitwert eines Geräts nicht unter einen bestimmten Anteil des Neuwerts gefallen ist, häufig 40 %. Fällt der Zeitwert darunter, wird statt des Neuwerts nur noch der Zeitwert erstattet. Ob die Grenze greift, entscheidet sich am belegbaren Zeitwert.

Was die Klausel bedeutet

Die sogenannte Entwertungsgrenze steht in vielen Hausratbedingungen. Vereinfacht: Solange der Zeitwert ≥ 40 % des Neuwerts ist, wird zum Neuwert entschädigt. Sinkt der Zeitwert unter 40 %, gibt es nur noch den Zeitwert. Der genaue Prozentsatz steht in Ihrem Vertrag: 40 % ist verbreitet, aber nicht überall gleich.

Warum der Zeitwert plötzlich zählt

Genau an dieser Grenze wird die Zeitwert-Frage entscheidend. Der Versicherer setzt den Zeitwert an, um zu prüfen, ob die 40 % unterschritten sind. Ist diese Einschätzung zu niedrig, verlieren Sie möglicherweise zu Unrecht den Neuwert-Anspruch. Ein eigener, nachvollziehbarer Zeitwert-Nachweis kann belegen, dass Ihr Gerät noch über der Grenze liegt.

Rechenbeispiel

Waschmaschine, Neuwert heute 700 €, 6 Jahre alt. Mit rund 9 %/Jahr liegt der Zeitwert bei etwa 700 × (1 − 0,09)6 ≈ 400 €, also bei rund 57 % des Neuwerts. Die 40-%-Grenze ist nicht unterschritten. Sie haben gute Argumente für die Neuwert-Erstattung. Genau solche Fälle lassen sich mit einer Bescheinigung sauber belegen.

So gehen Sie vor

  1. Vertrag prüfen: Gibt es eine Entwertungsgrenze, und bei welchem Prozentsatz?
  2. Zeitwert belegen: heutiger Neuwert, Abschreibung, Marktabgleich.
  3. Liegt der Zeitwert über der Grenze, den Neuwert-Anspruch geltend machen.

Der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert ist im Ratgeber Zeitwert vs. Neuwert erklärt.

So finden Sie die Klausel in Ihrem Vertrag

Suchen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach Begriffen wie „Zeitwertentschädigung“, „Entwertung“ oder einem Prozentsatz in Verbindung mit „Neuwert“. Oft steht sinngemäß: Beträgt der Zeitwert weniger als einen bestimmten Anteil des Neuwerts, wird nur der Zeitwert ersetzt. Der verbreitete Wert ist 40 %, es kommen aber auch andere Grenzen vor.

Was tun, wenn der Zeitwert knapp unter der Grenze liegt?

Gerade an der Grenze lohnt ein eigener, belegter Zeitwert. Ist die Einschätzung des Versicherers zu pessimistisch, verlieren Sie sonst den Neuwertanspruch. Ein nachvollziehbarer Nachweis mit heutigem Neuwert, korrektem Abschreibungssatz und Marktvergleich kann zeigen, dass Ihr Gerät noch über der Grenze liegt.

Mehrere Geräte im Schadenfall

Bei einem größeren Schaden (etwa Leitungswasser oder Brand) sind oft mehrere Geräte betroffen. Prüfen Sie jedes einzeln: Ein neuer Fernseher liegt vielleicht klar über der Grenze, eine ältere Spielekonsole darunter. Eine strukturierte Bewertung je Gerät verhindert, dass pauschal zu niedrig erstattet wird.

Beispiele

Den Unterschied der Wertbegriffe vertieft der Ratgeber Zeitwert vs. Neuwert; die Rechenschritte finden Sie unter Zeitwert berechnen.

Warum Haushaltsgeräte oft im Vorteil sind

Weil weiße Ware langsam abschreibt (Kühlschrank und Waschmaschine rund 9 % pro Jahr, Herd sogar nur etwa 7 %), bleibt ihr Zeitwert lange über der 40-Prozent-Marke. Ein Herd erreicht die Grenze rechnerisch erst nach vielen Jahren. Unterhaltungselektronik und Computer dagegen fallen schnell darunter. Wer das weiß, kann im Schadenfall gezielt prüfen, bei welchen Geräten der Neuwertanspruch realistisch verteidigt werden kann.

Ihr Vorgehen im Schadenfall

Dokumentieren Sie zuerst alle betroffenen Geräte mit Modell, Alter und Zustand. Ermitteln Sie je Gerät den Zeitwert und vergleichen Sie ihn mit dem heutigen Neuwert. Liegt das Verhältnis über der vertraglichen Grenze, fordern Sie die Neuwert-Entschädigung ausdrücklich ein und legen Ihren Nachweis bei. So verhindern Sie, dass der Versicherer pauschal auf Zeitwert kürzt, obwohl der Neuwert zusteht. Eine strukturierte Zeitwert-Bescheinigung je Gerät ist dafür die stärkste Grundlage.

Grenze überschritten: welche Erstattung bleibt

Liegt der Zeitwert unter der vertraglichen Grenze, erhalten Sie den Zeitwert statt des Neuwerts. Das ist kein Grund, das erste Angebot ungeprüft zu akzeptieren: Auch der angesetzte Zeitwert selbst muss stimmen. Ein zu niedriger heutiger Neuwert oder ein zu hoher Abschreibungssatz drücken den Betrag unnötig. Mit einem eigenen Nachweis prüfen Sie beides und fordern gegebenenfalls Nachbesserung. Wie Sie den Zeitwert korrekt herleiten, steht im Ratgeber Zeitwert berechnen.

Kurz zusammengefasst

Die Entwertungsgrenze (oft 40 Prozent) entscheidet, ob die Hausrat den Neuwert oder nur den Zeitwert zahlt. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ermitteln Sie den Zeitwert je Gerät und belegen Sie ihn nachvollziehbar. Besonders bei langsam abschreibender weißer Ware lohnt sich das, weil der Neuwertanspruch häufig länger erhalten bleibt, als eine pauschale Kürzung vermuten lässt.

Häufige Fragen

Gilt die 40-%-Grenze immer? +
Nein. Sie steht nur in bestimmten Hausratbedingungen und der Prozentsatz kann abweichen, prüfen Sie Ihren Vertrag.
Was passiert unter 40 %? +
Dann wird statt des Neuwerts nur der Zeitwert erstattet.
Wie beweise ich, dass mein Gerät über der Grenze liegt? +
Mit einem nachvollziehbaren Zeitwert-Nachweis: heutiger Neuwert, Abschreibungssatz mit Quelle und Marktabgleich.

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