Zeitwert und Restwert im Kostenvoranschlag

Bei Versicherungs-KVAs stehen mehrere Wertbegriffe nebeneinander: Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Neupreis, Restwert. Sie führen oft zu Verwirrung. Hier ist die einfache Erklärung.

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Wertbegriffe im Überblick

Neupreis (Anschaffungswert)

Der Preis, den Sie damals für das Gerät bezahlt haben. Wird oft im Kaufbeleg dokumentiert.

Wiederbeschaffungswert

Der heutige Preis für ein vergleichbares NEUES Gerät. Bei Smartphones nach 2 Jahren oft niedriger als der Neupreis (technischer Fortschritt). Bei Premium-Geräten manchmal höher (Inflation, Verfügbarkeit).

Zeitwert

Der heutige Marktpreis für ein vergleichbares GEBRAUCHTES Gerät, also Wiederbeschaffungswert minus Wertverlust durch Alter und Nutzung.

Restwert

Der Wert des defekten Geräts (z. B. als Ersatzteilspender oder zum Verkauf an Refurbisher). Bei wirtschaftlichem Totalschaden manchmal nicht null, die Versicherung kann den Restwert vom Auszahlungsbetrag abziehen, wenn das Gerät beim Kunden bleibt.

Wie wir den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) ermitteln

Wir orientieren uns an aktuellen Marktpreisen:

Welcher Wert für die Auszahlung?

Hängt von der Versicherung ab:

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