Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen?
Ein versicherungstauglicher Kostenvoranschlag muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit die Versicherung ihn akzeptiert. Wir erklären die wichtigsten Punkte – die in unseren KVAs natürlich alle enthalten sind.
Die 10 wichtigsten Pflichtangaben
- Geräteidentifikation: Hersteller, Modell, Seriennummer/IMEI
- Schadensbild: präzise, technisch nachvollziehbare Beschreibung
- Schadensursache: wenn ermittelbar (Sturz, Wasserschaden, Verschleiß)
- Geplante Reparaturmaßnahmen: welche Bauteile getauscht werden
- Ersatzteile: einzeln aufgeschlüsselt mit Preisen
- Arbeitszeit: Stunden oder Pauschale, mit Stundensatz
- Mehrwertsteuer: 19 % MwSt. ausgewiesen
- Wiederbeschaffungswert / Zeitwert: Vergleichswert für ein gebrauchtes oder neues Ersatzgerät
- Hinweis auf wirtschaftlichen Totalschaden: wenn Reparaturkosten den Zeitwert erheblich übersteigen
- Datum, Stempel, Unterschrift des erstellenden Fachbetriebs
Optional, aber hilfreich
- Lieferzeit für Ersatzteile
- Geltungsdauer des Angebots (z. B. 4 Wochen)
- Hinweis auf Garantie der Reparatur
- Foto-Dokumentation des Schadens
- Hinweis auf Folgeschäden, die erst bei Öffnen sichtbar werden könnten
Was bei Versicherungs-KVAs besonders wichtig ist
- Wirtschaftlicher Totalschaden klar markieren: Versicherer brauchen diese Info für Auszahlungsentscheidung
- Zeitwert nachvollziehbar: mit Quelle (z. B. „Marktpreis vergleichbares Gebrauchtgerät bei Refurbed: 850 €")
- Schadensursache plausibel: verbindet KVA mit Versicherungsfall
- Originalsprache deutsch: deutsche Versicherer akzeptieren nur deutschsprachige KVAs
💡 Unsere KVAs erfüllen alle Anforderungen
Unser Standard-KVA enthält alle 10 Pflichtangaben plus die optionalen Punkte. Wir formulieren eindeutig, mit fachlich korrekten Bezeichnungen – damit Ihre Versicherung schnell zustimmen kann.
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