Wirtschaftlicher Totalschaden im Kostenvoranschlag

Der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden ist im Versicherungs- und Garantierecht zentral. Er entscheidet darüber, ob Ihr Gerät repariert oder durch ein neues ersetzt wird, und kann den Unterschied zwischen einem Vorteil und einem schlechten Geschäft ausmachen. Wir erklären, was er bedeutet und wann er vorliegt.

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Definition

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum Wert des Geräts stehen. Anders als beim technischen Totalschaden (Gerät kann technisch nicht mehr repariert werden) ist beim wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur zwar möglich, aber unvernünftig.

Die Faustregel

Klassische Faustregel: Reparaturkosten ≥ 70 % des Zeitwerts = wirtschaftlicher Totalschaden.

Manche Versicherungen ziehen die Grenze schon bei 50 %, andere erst bei 80-90 %. Im Streitfall entscheidet die individuelle Police und die Rechtsprechung.

Was im KVA dokumentiert wird

Unser KVA weist klar aus:

Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden?

Je nach Versicherung und Police:

Vorteile für den Kunden

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