Auszahlung statt Reparatur: Geld von der Versicherung nehmen
Viele Menschen glauben, sie müssten das defekte Gerät reparieren lassen, damit die Versicherung zahlt. Das stimmt in den allermeisten Fällen nicht. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen – egal ob Hausratversicherung, Haftpflicht, Wertgarantie oder verlängerte Garantie. Mit dem richtigen Kostenvoranschlag haben Sie die freie Wahl.
Wann lohnt sich die Auszahlung?
1. Älteres Gerät, das Sie sowieso ersetzen wollten
Wenn Ihr 4-Jahre-altes Smartphone defekt ist und Sie über ein neues Modell nachdenken: Lassen Sie sich den Schaden auszahlen, kaufen Sie das neue Modell und legen Sie nur noch die Differenz drauf.
2. Wirtschaftlicher Totalschaden
Wenn Reparaturkosten über 70 % des Zeitwerts liegen, ist eine Reparatur unwirtschaftlich. Versicherungen zahlen dann den Wiederbeschaffungswert – Sie kaufen sich ein neues Gerät.
3. Schaden durch Dritte (gegnerische Versicherung)
Wenn jemand anderes Ihr Gerät beschädigt hat: Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, müssen das Geld aber nicht für die Reparatur ausgeben.
4. Sie wollen kein „repariertes" Gerät
Manche Kunden bevorzugen ein nagelneues Gerät statt eines reparierten – verständlich. Mit Auszahlung haben Sie diese Option.
5. Reparatur dauert zu lange
Bei langen Lieferzeiten von Ersatzteilen kann die Reparatur Wochen dauern. Mit Auszahlung sind Sie sofort wieder einsatzbereit.
Die rechtliche Grundlage: § 249 BGB
Das deutsche Recht kennt das Prinzip der fiktiven Abrechnung. Geregelt in § 249 BGB heißt das: Der Geschädigte kann Schadensersatz in Form des Geldbetrags verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich ist – unabhängig davon, ob er das Geld tatsächlich für die Reparatur ausgibt. Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten etabliert (z. B. ständige Rechtsprechung im Verkehrsrecht).
Wenn Sie sich auszahlen lassen wollen, schreiben Sie ausdrücklich an die Versicherung: „Ich bitte um fiktive Abrechnung des Schadens auf Basis des beigefügten Kostenvoranschlags." Das spart Diskussionen.
Was Sie über die Auszahlung wissen müssen
Mehrwertsteuer
Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer in vielen Fällen nicht erstattet, da der Geschädigte ja keine MwSt bezahlt (er repariert ja nicht). Die Versicherung zahlt also den Netto-Betrag. Bei Reparatur durch eine Werkstatt mit MwSt-Rechnung wird die MwSt sehr wohl erstattet. Wenn die Reparaturkosten ohnehin nahe am Zeitwert liegen, ist das ein wichtiger Faktor.
Abzug „neu für alt"
Bei älteren Geräten ziehen Versicherungen oft einen Wertverlust ab – Sie bekommen also den Zeitwert, nicht den Neupreis. Das ist fair und üblich.
Selbstbehalt
Manche Versicherungen haben einen Selbstbehalt (z. B. 100 € pro Schaden). Dieser wird auch bei Auszahlung abgezogen.
Welche Versicherungen erlauben Auszahlung?
- Hausratversicherung: Ja, fast immer.
- Haftpflichtversicherung (gegnerische): Ja, fiktive Abrechnung ist Standard.
- Wertgarantie / Geräteversicherung: Manchmal direkter Ersatz durch Neugerät, manchmal Auszahlung des Zeitwerts.
- Verlängerte Garantie (MediaMarkt, Saturn): Bei wirtschaftlichem Totalschaden Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts.
- Apple Care / Samsung Care+: Eher Reparatur oder Ersatzgerät durch den Hersteller. Auszahlung selten.
So gehen Sie vor
- KVA bestellen: Online über uns, Festpreis 35 €, in wenigen Minuten online fertig
- Schadensmeldung an die Versicherung: Mit beigefügtem KVA
- Erklärung „fiktive Abrechnung": Im Anschreiben formulieren, dass Sie den Schaden ausgezahlt haben möchten
- Antwort abwarten: Die meisten Versicherungen entscheiden innerhalb von 2-7 Werktagen
- Geld erhalten und entscheiden: Reparieren, neu kaufen oder das Geld einfach behalten
Beispiel-Rechnung: MacBook Pro Schaden
- Reparaturkosten laut KVA: 1.200 € (inkl. MwSt)
- Zeitwert: 1.400 €
- Bei Reparatur in Werkstatt: 1.200 € werden bezahlt (Werkstatt-Rechnung)
- Bei fiktiver Abrechnung: ca. 1.000 € (Reparaturkosten ohne MwSt) werden ausgezahlt
- Bei wirtschaftlichem Totalschaden / Auszahlung Wiederbeschaffungswert: 1.400 € (Zeitwert) werden ausgezahlt
Im Idealfall wählen Sie also die Variante, die Ihnen das Maximum bringt.
Manche Versicherungen schließen die Auszahlung ausdrücklich aus oder bestehen auf Reparatur. Lesen Sie die AGB Ihrer Versicherung, bevor Sie strategische Entscheidungen treffen.
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