Ist der Kostenvoranschlag gerichtsfest?
Manchmal endet ein Schadensfall vor Gericht – etwa wenn die gegnerische Versicherung den Schadenumfang bestreitet oder wenn ein Streit um die Höhe der Schadensregulierung entsteht. Die Frage ist dann: Ist der Kostenvoranschlag im Gericht verwendbar? Was zählt als „gerichtsfest"? Wir erklären den rechtlichen Status unseres KVAs.
Vorab: KVA ≠ Sachverständigengutachten
Ein klassischer Kostenvoranschlag ist nicht dasselbe wie ein Sachverständigengutachten. Letzteres wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und hat im Gerichtsverfahren ein höheres Beweisgewicht. Es kostet aber auch deutlich mehr (200-1.500 € für Standard-Gutachten, mehr für Spezialfälle).
Was unser KVA im Gericht leistet
- Er ist ein schriftliches Beweismittel, das die Schadenshöhe substantiiert und plausibel darstellt
- Er gibt die Schadensbewertung eines Fachbetriebs wieder, der das Gerät begutachtet hat
- Er ist die Grundlage für eine fiktive Abrechnung bei Haftpflichtfällen (vgl. § 249 BGB)
- Er liefert dem Gericht klare Zahlen für die Bewertung des Schadenersatzanspruchs
Wann reicht ein KVA, wann braucht man ein Gutachten?
KVA reicht in der Regel:
- Standardfälle in Versicherung und Garantie
- Schadenshöhe bis ca. 1.500 €
- Klares Schadensbild, eindeutige Reparaturkosten
- Außergerichtliche Schadensregulierung
Sachverständigengutachten sinnvoll:
- Schadenshöhe über 2.000 €
- Strittige Fragen (z. B. Folgeschäden, Wertminderung)
- Komplexe technische Sachverhalte
- Bei laufendem Gerichtsverfahren (oft Beweissicherungsgutachten)
- Wenn die Versicherung selbst einen Sachverständigen schickt
Beginnen Sie mit unserem KVA für 35 €. In den allermeisten Fällen reicht das. Falls die Versicherung dennoch streitet, können Sie bei Bedarf später ein Gutachten nachlegen.
Was wir leisten können – und was nicht
Unser KVA leistet:
- Fachkundige Schadensbewertung
- Schriftlicher Nachweis mit Stempel und Unterschrift
- Detaillierte Reparaturkostenaufstellung
- Wertbewertung mit Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Unser KVA leistet NICHT:
- Öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten
- Gerichtsverwertbare Stellungnahme bei laufenden Verfahren mit hohem Streitwert
- Sonderbewertungen wie merkantilen Minderwert (in Sonderfällen)
Bei Bedarf können wir auf vereidigte Sachverständige in unserem Netzwerk verweisen.
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