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Ist der Kostenvoranschlag gerichtsfest?

Manchmal endet ein Schadensfall vor Gericht – etwa wenn die gegnerische Versicherung den Schadenumfang bestreitet oder wenn ein Streit um die Höhe der Schadensregulierung entsteht. Die Frage ist dann: Ist der Kostenvoranschlag im Gericht verwendbar? Was zählt als „gerichtsfest"? Wir erklären den rechtlichen Status unseres KVAs.

Vorab: KVA ≠ Sachverständigengutachten

Ein klassischer Kostenvoranschlag ist nicht dasselbe wie ein Sachverständigengutachten. Letzteres wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und hat im Gerichtsverfahren ein höheres Beweisgewicht. Es kostet aber auch deutlich mehr (200-1.500 € für Standard-Gutachten, mehr für Spezialfälle).

Was unser KVA im Gericht leistet

Wann reicht ein KVA, wann braucht man ein Gutachten?

KVA reicht in der Regel:

Sachverständigengutachten sinnvoll:

Was wir leisten können – und was nicht

Unser KVA leistet:

Unser KVA leistet NICHT:

Bei Bedarf können wir auf vereidigte Sachverständige in unserem Netzwerk verweisen.

Standard-Versicherungsfall? Unser KVA reicht!

35 € Festpreis – fundiert, schriftlich, nachweisbar.

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