Kostenvoranschlag für die Geräte- und Elektronikversicherung
Der Fernseher ist beim Umräumen gekippt, das Handy liegt mit gesplittertem Display im Flur, und irgendwo in den Kaufunterlagen steckt die Police der Geräteversicherung. Nach der Schadenmeldung kommt von dort fast immer dieselbe Bitte: Schicken Sie uns einen Kostenvoranschlag.
Was eine Geräteversicherung abdeckt
Geräte- und Elektronikversicherungen sichern ein bestimmtes Gerät ab, also den Fernseher, das Smartphone oder den Laptop, den Sie damit versichert haben. Anders als die Hausratversicherung zahlen sie meist auch bei Schäden, die im Alltag passieren: Sturz, Bruch, Display gesprungen, Getränk umgekippt, Bedienfehler. Viele Tarife schließen Überspannung ein, Diebstahl dagegen oft nur, wenn er eigens vereinbart ist. Normaler Verschleiß ist in der Regel nicht versichert.
Welche Schäden genau gedeckt sind und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor Sie den Schaden melden.
Die Versicherung aus dem Gerätekauf
Viele Geräteversicherungen entstehen an der Kasse oder im Onlineshop, mit einem Häkchen beim Kauf. Deshalb vergessen viele, dass sie überhaupt eine haben. Wenn Ihr Gerät kaputt ist, suchen Sie in diesen Unterlagen:
- Kassenbon oder Rechnung des Geräts: Dort taucht der Schutz oft als eigene Position auf.
- Bestellbestätigung des Onlineshops und die Mails danach, häufig mit dem Namen des Versicherers im Betreff.
- Kontoauszüge, wenn der Schutz monatlich abgebucht wird.
- Unterlagen zum Handyvertrag oder, bei Schul-Tablets, die Mitteilungen der Schule.
Solche Policen gibt es unter anderem von ERGO (Geräteschutz), Hakuna, Barmenia Gothaer, hepster und Qover. Die Namen dienen der Orientierung, mit den genannten Unternehmen besteht keine Kooperation.
Was im Kostenvoranschlag stehen muss
Die Sachbearbeitung prüft zuerst, ob Gerät und Schaden zum Vertrag passen, und dann, was die Behebung kostet. Ein brauchbarer KVA beantwortet beides auf einen Blick:
- Gerät mit Hersteller, Modell und Seriennummer oder IMEI, damit es eindeutig dem Vertrag zugeordnet werden kann.
- Schadensbild und Ursache, so wie Sie den Schaden gemeldet haben.
- Befund: welches Bauteil betroffen ist, etwa Display, Mainboard oder Akku.
- Ersatzteile und Arbeitsleistung mit den Kosten.
- Die Einschätzung, ob sich die Reparatur wirtschaftlich lohnt, und bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert.
Welche Angaben Versicherer im Einzelnen erwarten, zeigt unser Ratgeber Pflichtangaben im KVA mit Muster.
Die Schadensbeschreibung im Kostenvoranschlag und die in Ihrer Schadenmeldung müssen zusammenpassen. Steht in der Meldung „vom Tisch gefallen“ und im KVA „Wasserschaden“, fragt die Versicherung nach, und die Regulierung dauert. Übernehmen Sie im Bestellformular deshalb die Schilderung, die Sie auch dem Versicherer gegeben haben.
Reparatur oder Auszahlung?
Das regelt jede Versicherung etwas anders. Manche lassen das Gerät über eigene Partnerwerkstätten reparieren und brauchen den KVA, um die Freigabe zu erteilen. Andere zahlen den Betrag aus dem Kostenvoranschlag aus oder ersetzen das Gerät. Ist die Reparatur teurer als das Gerät noch wert ist, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Unser KVA weist das aus, dann richtet sich die Leistung nach Ihren Bedingungen, je nach Tarif und Alter des Geräts zum Beispiel ein Ersatzgerät, der Zeitwert oder der Neuwert. Wenn die Versicherung ausdrücklich eine Bestätigung des Totalschadens verlangt, hilft die Totalschaden-Bescheinigung.
So reichen Sie den Schaden ein
- Schaden melden: Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer, meist über ein Onlineportal oder eine Hotline. Notieren Sie die Schadennummer.
- Fotos machen: Gerät von vorn, den Schaden aus der Nähe und das Typenschild mit der Seriennummer.
- Kostenvoranschlag bestellen: Im Formular Gerät, Modell und Schaden eintragen und die Versicherung angeben. Die Sofort-Variante liegt in rund 5 Minuten als PDF in Ihrem Postfach.
- Einreichen: Das PDF zusammen mit der Schadennummer im Portal hochladen oder per Mail schicken.
- Gerät aufheben: Entsorgen Sie es erst, wenn die Versicherung entschieden hat. Manche wollen es sehen oder einschicken lassen.
Was der Kostenvoranschlag bei uns kostet
Sie bekommen den Kostenvoranschlag online zum Festpreis, egal welches Gerät und welche Versicherung: 25 € in der Basis-Variante (werktags binnen 48 Stunden), 35 € in der Sofort-Variante (in rund 5 Minuten im Postfach) oder 49 € im Paket mit Zeitwert-Bescheinigung. Einschicken müssen Sie das Gerät in den meisten Fällen nicht, wir erstellen den KVA aus Ihren Angaben zu Modell, Seriennummer und Schaden. Lehnt die Versicherung ihn aus formalen Gründen ab, bessern wir ohne Zusatzkosten nach. Wird auch der nachgebesserte KVA nicht anerkannt, bekommen Sie den Preis zurück.
Die Versicherung wartet auf Ihren KVA?
Versicherungstauglicher Kostenvoranschlag: ab 25 €, in der Sofort-Variante in rund 5 Minuten in Ihrem Postfach.
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Häufige Fragen
Übernimmt die Geräteversicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag?
Das ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Manche erstatten die Kosten zusammen mit dem Schaden, andere nicht. Fragen Sie bei der Schadenmeldung nach. Eine Rechnung über den KVA bekommen Sie von uns per E-Mail, die können Sie mit einreichen.
Muss ich das Gerät einschicken?
In den meisten Fällen nicht. Wir erstellen den Kostenvoranschlag aus Hersteller, Modell, Seriennummer und Ihrer Schadensbeschreibung. Nur bei sehr seltenen Geräten bitten wir eventuell um Fotos.
Was ist der Unterschied zur Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung zahlt nur bei den Gefahren, die im Vertrag stehen, etwa Brand, Leitungswasser, Einbruch oder Blitz. Ein heruntergefallenes Gerät gehört in der Regel nicht dazu. Die Geräteversicherung deckt dagegen meist gerade solche Alltagsschäden.
Ich finde den Kaufbeleg nicht mehr. Geht es trotzdem?
Für den Kostenvoranschlag brauchen wir den Kaufbeleg nicht, Modell und Seriennummer reichen. Ob die Versicherung zusätzlich einen Kaufnachweis sehen will, steht in Ihren Bedingungen. Oft hilft die Bestellbestätigung aus dem Mailpostfach oder ein Kontoauszug.
