Geräteversicherung beim Kauf abgeschlossen: Schaden richtig melden
Haben Sie beim Kauf eine Geräteversicherung abgeschlossen, melden Sie den Schaden in der Regel nicht beim Händler, sondern beim Versicherer, der auf Ihrem Versicherungsschein steht. Der Markt oder Onlineshop hat den Vertrag meist nur vermittelt. Melden Sie den Schaden unverzüglich, halten Sie Kaufbeleg, Versicherungsnummer und eine kurze Schadenschilderung bereit und rechnen Sie damit, dass der Versicherer einen schriftlichen Kostenvoranschlag oder Reparaturbericht sehen möchte. Hier lesen Sie, wie Sie die Geräteversicherung finden, welche Fristen gelten und welche Unterlagen die Schadenmeldung vollständig machen.
Wer hinter der Geräteversicherung vom Händler steht
Ob „Geräteschutz“, „Schutzbrief“, „PlusSchutz“ oder „Garantieverlängerung“: Hinter den Angeboten an der Kasse steht fast immer ein Versicherungsunternehmen. Der Händler tritt als Vermittler auf, er kassiert den Beitrag und gibt den Vertrag weiter. Über Ihren Schaden entscheidet der Versicherer oder ein von ihm beauftragter Schadendienstleister.
- MediaMarkt und Saturn: Die Garantieverlängerung und den Geräteschutz in Deutschland trägt laut Pressemitteilung der Versicherer Zurich. Die Partnerschaft wurde im Oktober 2023 bis mindestens 2035 verlängert. Mehr dazu im Ratgeber KVA für die MediaMarkt- und Saturn-Garantie.
- Fachhandel: Wertgarantie vertreibt seine Produkte nach eigener Darstellung vor allem über den mittelständischen Fachhandel. In älteren Vergleichen der Stiftung Warentest tauchten Tarife von Händlergruppen wie Expert und Euronics mit Wertgarantie als Anbieter auf. Auch Hersteller arbeiten so: Die Garantieverlängerung von Miele wird über Wertgarantie abgewickelt. Hilfe zur Meldung bietet der Ratgeber KVA für Wertgarantie.
- Onlinehändler: Bei Shops wie Otto oder Amazon wechseln die Partner über die Jahre. Welcher Versicherer Ihren Vertrag trägt, steht im Produktinformationsblatt und in der Bestätigungsmail, nicht im Werbetext der Produktseite.
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Vermutungen. Maßgeblich ist allein der Name, der auf Ihrem Versicherungsschein steht. Stand dieser Angaben: Oktober 2026.
Versicherungsschein finden: so gehen Sie vor
Viele Kunden haben den Vertrag beim Kauf unterschrieben und nie wieder angesehen. So finden Sie ihn:
- Kassenbon oder Rechnung prüfen. Die Geräteversicherung steht oft als eigene Position darunter, manchmal mit Vertragsnummer.
- E-Mail-Postfach durchsuchen nach „Versicherungsschein“, „Garantie“, „Schutzbrief“ oder „Policennummer“. Online gekaufte Verträge kommen meist als PDF per Mail.
- Kundenkonto beim Händler öffnen. Unter den Bestellungen ist der Schutzvertrag häufig verlinkt.
- Kontoauszug ansehen. Bei monatlichen Beiträgen zeigt der Lastschrifteinzug den Namen des Versicherers.
- Im Markt nachfragen. Der Händler kann den Vertrag über Ihre Rechnung finden und nennt Ihnen den zuständigen Versicherer.
Im Versicherungsschein stehen Laufzeit, versicherte Gefahren, Selbstbeteiligung und der Weg zur Schadenmeldung, oft ein Onlineformular oder eine eigene Hotline.
Garantie, Gewährleistung, Versicherung: wer wofür zuständig ist
Die drei Begriffe werden an der Kasse gern vermischt. Für Ihre Schadenmeldung ist die Unterscheidung wichtig:
- Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Sie gilt bei neuen Sachen zwei Jahre (§ 438 BGB) und deckt Mängel, die schon beim Kauf angelegt waren. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand (§ 477 BGB). Ansprechpartner ist der Händler, nicht der Versicherer.
- Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers (§ 443 BGB). Was sie umfasst, steht in den Garantiebedingungen. Sturz und Flüssigkeit sind fast nie enthalten.
- Geräteversicherung ist ein eigener Vertrag mit einem Versicherer. Sie zahlt für die versicherten Gefahren, oft Sturz, Bruch und Flüssigkeit, je nach Tarif auch Diebstahl oder Defekte nach Ablauf der Herstellergarantie.
Eine reine Garantieverlängerung zahlt in der Regel nur bei technischen Defekten. Ist das Handy heruntergefallen, hilft nur ein Vertrag mit Unfall- oder Bruchschutz. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Art von Vertrag Sie haben.
Fristen bei der Schadenmeldung
Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass Sie den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG). Viele Bedingungen nennen dafür konkrete Fristen, häufig wenige Tage ab Kenntnis des Schadens. Bei Diebstahl kommt meist die sofortige Anzeige bei der Polizei hinzu.
Wichtig ist auch das Ende des Vertrags. Ein Schaden ist nur versichert, wenn er innerhalb der Laufzeit eintritt. Läuft der Schutz bald aus, melden Sie den Schaden sofort, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Nachweise können Sie in der Regel nachreichen. Mehr dazu im Ratgeber Fristen bei der Versicherung.
Lassen Sie das Gerät nicht auf eigene Faust reparieren, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Viele Bedingungen machen die Freigabe zur Voraussetzung, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Welche Unterlagen der Versicherer sehen will
Die Liste unterscheidet sich je nach Anbieter, im Kern fragen die meisten Versicherer nach denselben Dingen:
- Kaufbeleg mit Datum, Preis und Modell. Ist er verloren, hilft der Ratgeber Kaufbeleg verloren.
- Versicherungsnummer und Seriennummer oder IMEI des Geräts.
- Schadenschilderung: wann, wo, wie. Schreiben Sie sachlich und konkret, etwa „Am 12.10. beim Aufstehen vom Sofa auf den Fliesenboden gefallen, Display gesprungen, Touch reagiert nicht“.
- Fotos vom Schaden, auch von Seriennummer und Typenschild.
- Kostenvoranschlag oder Reparaturbericht mit Fehlerbild, Ersatzteilen, Arbeitszeit und Gesamtbetrag. Lohnt sich die Reparatur nicht, wird meist ein Nachweis über den wirtschaftlichen Totalschaden verlangt.
Manche Versicherer holen das Gerät selbst ab und lassen es in einer Vertragswerkstatt prüfen. Dann brauchen Sie keinen eigenen Kostenvoranschlag. Fragt der Versicherer aber ausdrücklich nach einer schriftlichen Kostenschätzung, reicht ein Screenshot einer Preisliste aus dem Internet nicht. Er möchte ein festes Dokument mit Gerät, Schaden und Betrag. Was darin stehen sollte, zeigt der Ratgeber Anforderungen der Versicherer an einen KVA.
Wo unsere Dokumente die Schadenmeldung ergänzen
Wenn Ihr Versicherer einen Kostennachweis verlangt, erstellen wir ihn online aus Ihren Angaben zu Modell, Schaden und Zustand. Sie müssen das Gerät nicht einschicken: Daten erfassen, bezahlen, Dokument als PDF erhalten.
- Kostenvoranschlag: Basis 25 € (werktags binnen 48 Stunden) oder Sofort 35 € (PDF in rund 5 Minuten).
- Defektbestätigung (25 €), wenn der Versicherer den Schaden schriftlich bestätigt haben möchte.
- Totalschaden-Bescheinigung (25 €), wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt.
- Paket KVA und Zeitwert-Bescheinigung (49 €), wenn der Versicherer nur den Zeitwert ersetzt.
Für den Fall, dass ein Versicherer den Kostenvoranschlag förmlich ablehnt, gilt unsere Akzeptanz-Garantie: Nachbesserung oder Geld zurück. Ob und in welcher Höhe der Versicherer zahlt, entscheidet er nach Ihren Vertragsbedingungen.
Quellen
- Zurich: Zurich und MediaMarktSaturn bauen Zusammenarbeit langfristig aus (Pressemitteilung, Oktober 2023)
- Wertgarantie: Pressemitteilung zu Vertrieb über den Fachhandel
- Miele: Garantieverlängerung über Wertgarantie SE
- Stiftung Warentest: Garantieverlängerung für Elektrogeräte (12/2015)
- § 30 VVG: Anzeige des Versicherungsfalls
- § 438 BGB, § 443 BGB, § 477 BGB
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Muss ich den Schaden beim Händler oder bei der Versicherung melden? +
Ich finde meinen Versicherungsschein nicht, was nun? +
Zahlt die Garantieverlängerung, wenn das Gerät heruntergefallen ist? +
Welche Unterlagen braucht die Geräteversicherung für die Schadenmeldung? +
Darf ich das Gerät vor der Meldung reparieren lassen? +
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