Überspannungsschaden: Die Versicherung zahlt nicht. Was jetzt?
Lehnt die Versicherung Ihren Überspannungsschaden ab und zahlt nicht, liegt das meist an einem von vier Gründen: Der Schutz gegen Überspannung ist im Vertrag nicht enthalten, die Ursache war kein Blitz, die Versicherung zweifelt am Gewitter, oder das Schadensbild passt nicht. Nicht jede Ablehnung ist endgültig. Fordern Sie die Begründung schriftlich an, prüfen Sie Ihre Bedingungen und belegen Sie Ursache und Schaden nach. Hier lesen Sie, was hinter den Ablehnungsgründen steckt und wie Sie reagieren.
Überspannungsschaden: Warum die Versicherung nicht zahlt
Ein Gewitter, danach ist der Fernseher schwarz, der Router tot, der PC startet nicht mehr. Die Hausrat lehnt trotzdem ab. Die Gründe wiederholen sich:
- Überspannung nicht versichert: In älteren Musterbedingungen musste der Schutz gegen Überspannung durch Blitz eigens vereinbart werden. Ältere Bedingungen schlossen solche Schäden sogar aus, wenn der Blitz nicht direkt ins Gebäude eingeschlagen hat. Der Bundesgerichtshof hat so eine Klausel in einem Verfahren nicht beanstandet (IV ZR 249/08).
- Ursache war kein Blitz: Überspannungen entstehen auch durch Schaltvorgänge im Stromnetz oder Störungen beim Netzbetreiber. Die Hausrat zahlt in der Regel nur Überspannung durch Blitz.
- Kein Gewitter nachweisbar: Versicherer prüfen anhand von Blitzortungsdaten, ob es zur fraglichen Zeit in der Nähe geblitzt hat. Findet sich nichts, wird abgelehnt.
- Schadensbild passt nicht: Ist nur ein einzelnes, altes Gerät betroffen, vermutet der Versicherer oft Verschleiß statt Überspannung.
Daneben gibt es Teilablehnungen: Die Versicherung zahlt, aber nur bis zu einer Entschädigungsgrenze oder nur den Zeitwert.
Erst prüfen: Ist Überspannung in Ihrem Vertrag enthalten?
Schauen Sie in den Versicherungsschein und die Bedingungen. Suchen Sie nach den Wörtern Überspannung, Blitz und Entschädigungsgrenze. Viele neuere Tarife schließen Überspannung durch Blitz ein, teils begrenzt auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme. Steht dort nichts, ist der Schaden womöglich wirklich nicht versichert.
Prüfen Sie auch, ob ein anderer Vertrag passt. Fest eingebaute Technik wie Heizungssteuerung oder Klingelanlage gehört meist zur Wohngebäudeversicherung. Für einzelne Geräte kann eine Elektronikversicherung zahlen, die Überspannung oft unabhängig von der Ursache abdeckt.
Ursache war das Stromnetz, nicht der Blitz
Gab es kein Gewitter, aber viele Haushalte in der Straße hatten gleichzeitig Probleme, spricht viel für eine Störung im Netz. Dann zahlt die Hausrat meist nicht, aber der Netzbetreiber kann haften. Wie das funktioniert und welche Grenzen gelten, steht im Ratgeber Überspannung im Stromnetz.
Fragen Sie Nachbarn, ob deren Geräte zur selben Zeit ausgefallen sind, und notieren Sie Datum und Uhrzeit. Solche Angaben helfen sowohl gegenüber dem Netzbetreiber als auch gegenüber der Versicherung.
Manche Netzbetreiber veröffentlichen Störungsmeldungen auf ihrer Website oder geben auf Nachfrage Auskunft über Schaltarbeiten zum fraglichen Zeitpunkt. Fragen Sie dort schriftlich nach und bewahren Sie die Antwort auf. Sie zeigt, ob eine Netzstörung oder ein Gewitter die wahrscheinlichere Ursache ist.
Gewitter und Schaden nachträglich belegen
Zweifelt die Versicherung am Gewitter oder an der Ursache, liegt die Beweislast bei Ihnen. Diese Belege helfen:
- Blitzortungsauskunft: Anbieter wie der Blitzinformationsdienst BLIDS geben gegen Gebühr Auskunft, ob und wo es zur fraglichen Zeit geblitzt hat.
- Wetterberichte und Unwettermeldungen: Screenshots aus Wetter-Apps oder Meldungen des Deutschen Wetterdienstes zum Datum.
- Mehrere Geräte: Sind Fernseher, Router und Telefonanlage zugleich ausgefallen, spricht das für eine Überspannung. Listen Sie alle betroffenen Geräte auf.
- Schadensbild: Eine Defektbestätigung hält fest, welche Bauteile betroffen sind, etwa Netzteil oder Anschlüsse am Netzwerkeingang.
Mehr zum Vorgehen steht im Ratgeber Überspannung nachweisen.
Teilablehnung: Entschädigungsgrenze und Zeitwert
Nicht immer lautet die Antwort nein. Häufiger zahlt die Versicherung weniger als erwartet. Zwei Gründe sind typisch:
- Entschädigungsgrenze: Viele Tarife begrenzen Überspannungsschäden auf einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Versicherungssumme. Sind mehrere teure Geräte betroffen, ist diese Grenze schnell erreicht. Ein Widerspruch hilft hier nur, wenn die Grenze falsch berechnet wurde.
- Zeitwert statt Neuwert: Die Hausrat zahlt in der Regel den Neuwert, also den Preis für ein gleichwertiges neues Gerät. Ist ein Gerät aber so alt, dass sein Wert unter eine im Vertrag genannte Grenze gesunken ist, gibt es nur den Zeitwert. Details dazu im Ratgeber Entwertungsgrenze in der Hausrat.
Prüfen Sie in beiden Fällen die Abrechnung Schritt für Schritt. Welches Gerät wurde mit welchem Wert angesetzt? Wurde ein Gerät vergessen? Stimmen Modell und Neupreis? Fehler in der Abrechnung lassen sich oft mit einem einzelnen Nachweis korrigieren, etwa einer Neuwert-Bestätigung für ein Gerät, dessen Preis zu niedrig angesetzt wurde. Mehr zum Vorgehen bei zu niedrigen Beträgen steht im Ratgeber Versicherung erstattet zu wenig.
Beispiel: Fernseher und Router nach dem Gewitter
Nach einem Sommergewitter funktionieren bei Familie K. der Fernseher und der Router nicht mehr. Die Hausrat lehnt ab, weil kein Einschlag am Gebäude belegt sei. Familie K. prüft die Bedingungen: Ihr Tarif von 2021 schließt Überspannung durch Blitz ausdrücklich ein, ein direkter Einschlag wird nicht verlangt.
- Sie fordern eine Blitzortungsauskunft an. Sie zeigt mehrere Einschläge im Umkreis von einem Kilometer zur fraglichen Zeit.
- Ein Kostenvoranschlag weist für den Fernseher einen Totalschaden aus, die Zeitwert-Bescheinigung nennt den Wert mit Rechenweg.
- Sie legen schriftlich Widerspruch ein, mit Verweis auf die Klausel und den neuen Belegen. Die Versicherung prüft erneut.
Das Beispiel zeigt einen typischen Ablauf. Wie die Versicherung entscheidet, hängt von Ihrem Vertrag und den Belegen ab.
So reagieren Sie auf die Ablehnung
- Begründung schriftlich anfordern: Fragen Sie, auf welche Klausel sich die Ablehnung stützt.
- Bedingungen prüfen: Vergleichen Sie die genannte Klausel mit Ihrem Vertrag und dem Datum des Abschlusses.
- Nachweise ergänzen: Blitzortung, Geräteliste, Defektbestätigung und Kostenvoranschlag.
- Widerspruch einlegen: Sachlich, mit Schadennummer und Frist für die Antwort. Muster dazu im Ratgeber Versicherung lehnt ab.
- Ombudsmann einschalten: Bleibt es beim Nein, ist der Versicherungsombudsmann eine kostenfreie Schlichtungsstelle. Bis 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend.
Bei Kostenvoranschlag Sofort erfassen Sie jedes betroffene Gerät online, ohne Einsenden. Basis kostet 25 Euro, die Sofort-Variante 35 Euro mit PDF in rund 5 Minuten, das Paket mit Zeitwert-Bescheinigung 49 Euro. Die Akzeptanz-Garantie bezieht sich auf das Dokument: Lehnt ein Versicherer es formal ab, gibt es Nachbesserung oder Geld zurück. Ob der Vertrag den Schaden deckt, entscheidet allein der Versicherer.
Quellen
- BGH, Beschluss IV ZR 249/08 (Überspannung, VHB 2001)
- Stiftung Warentest: Überspannungsschäden, nicht immer ist ein Blitz schuld
- GDV: Blitzeinschlag, so sind Sie richtig versichert
- Versicherungsombudsmann e.V.
- § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Warum zahlt die Hausratversicherung meinen Überspannungsschaden nicht? +
Zahlt die Hausratversicherung bei Überspannungsschäden am Fernseher wirklich? +
Wie weise ich einen Überspannungsschaden gegenüber der Versicherung nach? +
Gewitter, Fernseher kaputt: Welche Versicherung zahlt? +
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