Zeitwert Handy: Tabelle für Haftpflicht und Hausrat

Hat jemand Ihr Smartphone beschädigt, zahlt seine Haftpflicht die Reparatur, aber höchstens den Zeitwert. Und der sinkt bei Handys schnell: Ein zwei Jahre altes Android-Gerät ist rechnerisch nicht einmal mehr die Hälfte des heutigen Neupreises wert, ein iPhone etwa zwei Drittel. Die Tabelle zeigt beide Verläufe, der Rechenweg darunter macht die Zahlen für Ihr Modell nachvollziehbar.

Zeitwert-Tabelle für Smartphones

Grundlage ist unser Rechenmodell mit degressiver Abschreibung: rund 18 Prozent pro Jahr für iPhones und Premium-Smartphones, rund 32 Prozent pro Jahr für Android-Geräte (Herleitung im Ratgeber Zeitwert berechnen). Bezugsgröße ist der heutige Neupreis eines gleichwertigen Geräts, Zustand normal. Werte gerundet:

AlteriPhone in %Beispiel iPhone, heute 999 €Android in %Beispiel Android, heute 499 €
6 Monate91 %905 €82 %410 €
1 Jahr82 %820 €68 %340 €
1,5 Jahre74 %740 €56 %280 €
2 Jahre67 %670 €46 %230 €
3 Jahre55 %550 €31 %155 €
4 Jahre45 %450 €21 %105 €
5 Jahre37 %370 €15 %75 €

Für ein funktionsfähiges Gerät setzen wir eine Untergrenze von 10 Prozent des Neuwerts an. Ein sehr gepflegtes Gerät mit Originalzubehör liegt etwas höher, ein Handy mit Kratzern und schwachem Akku darunter.

So rechnen Sie Ihr eigenes Handy

Die Formel lautet: Zeitwert = heutiger Neupreis × (1 − Abschreibungssatz)Alter in Jahren. Der entscheidende Punkt ist der Neupreis. Gemeint ist der Preis, den ein gleichwertiges Gerät heute neu kostet, auch wenn Sie damals mehr oder weniger bezahlt haben. Wird Ihr Modell nicht mehr verkauft, nimmt man das nächste vergleichbare Modell und vermerkt das.

Ein Beispiel: Ein Samsung-Smartphone der Mittelklasse, gekauft vor zwei Jahren und drei Monaten, das gleichwertige aktuelle Modell kostet 449 Euro. Rechnung: 449 × 0,682,25 ergibt rund 190 Euro. Bei einem iPhone mit gleichem Alter und einem heutigen Vergleichspreis von 899 Euro wären es 899 × 0,822,25, also rund 575 Euro.

Warum der Gebrauchtmarkt oft mehr zählt als die Formel

Für kaum ein Gerät gibt es so viele Gebrauchtangebote wie für Smartphones. Das ist ein Vorteil: Der Zeitwert lässt sich an echten Preisen prüfen. iPhones halten ihren Wert erfahrungsgemäß besser als die meisten Android-Geräte, bei Android gibt es große Unterschiede zwischen Oberklasse-Modellen und günstigen Geräten. Liegen die aktuellen Angebote für Ihr Modell deutlich über der Rechnung, ist der Marktpreis das stärkere Argument gegenüber einer Versicherung. Liegen sie darunter, sollten Sie das wissen, bevor Sie einen Betrag fordern.

Haftpflicht: Reparatur bis zur Grenze Zeitwert

Die Privathaftpflicht des Verursachers ersetzt den Schaden, den ihr Versicherungsnehmer angerichtet hat. Bei einem beschädigten Handy heißt das in der Regel:

Ein Rechenbeispiel: Das zwei Jahre alte Android-Handy aus der Tabelle hat einen Zeitwert von rund 230 Euro. Kostet der Displaytausch laut Kostenvoranschlag 180 Euro, zahlt die Haftpflicht die 180 Euro. Kostet er 260 Euro, bekommen Sie etwa 230 Euro. Deshalb verlangen Haftpflichtversicherer bei Handys meist zwei Dinge: einen Kostenvoranschlag und einen Beleg für den Zeitwert. Der Ratgeber Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert erklärt die Regulierung ausführlicher.

Zwei häufige Hürden: Hat ein Kind unter sieben Jahren das Handy beschädigt, haftet es rechtlich nicht (siehe Kind hat Gerät kaputt gemacht). Und war das Handy verliehen, schließen viele Tarife den Schaden aus; dazu gibt es einen eigenen Ratgeber: Geliehenes Handy kaputt.

Hausrat: meist Neuwert, aber selten zuständig

Die Hausratversicherung rechnet anders. Sie ersetzt versicherte Sachen in der Regel zum Wiederbeschaffungspreis eines neuen, gleichwertigen Geräts. Der Zeitwert wird erst wichtig, wenn er unter eine Entwertungsgrenze fällt, in vielen Tarifen 40 Prozent des Neuwerts (siehe 40-Prozent-Entwertungsgrenze). Nach unserer Tabelle fällt ein Android-Handy schon nach gut zwei Jahren unter diese Schwelle, ein iPhone nach rund vier bis fünf Jahren.

Allerdings zahlt die Hausrat nur bei versicherten Gefahren, also etwa Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer oder Leitungswasser. Ein Handy, das herunterfällt, ist kein Hausratschaden. Dafür ist eine Handy- oder Elektronikversicherung da, die wiederum eigene Regeln zum Zeitwert hat. Einen Überblick bietet der Ratgeber Handy-Totalschaden: Was zahlt die Versicherung?

Wann sich ein belegter Zeitwert lohnt

Für die eigene Orientierung reicht die Tabelle. Sobald aber eine Versicherung einen Betrag nennt, der Ihnen zu niedrig vorkommt, oder wenn Sie sich mit einem Freund einigen wollen, der ohne Versicherung zahlen muss, hilft ein Dokument, das beide Seiten nachvollziehen können. Unsere Zeitwert-Bescheinigung ermittelt den Wert zweifach: rechnerisch nach dem Modell oben und über aktuelle Gebrauchtangebote für Ihr Modell, mit offengelegten Quellen. Sie kostet 25 Euro und kommt als PDF.

Will die Haftpflicht auch die Reparaturkosten sehen, bestellen Sie Kostenvoranschlag und Zeitwert-Bescheinigung zusammen im Paket für 49 Euro. Das Handy müssen Sie dafür nicht einschicken; die Angaben zu Modell, Speicher, Zustand und Schaden reichen.

Häufige Fragen

Wie viel ist mein Handy nach 2 Jahren noch wert? +
Nach unserem Rechenmodell rund 67 Prozent des heutigen Neupreises bei einem iPhone und rund 46 Prozent bei einem Android-Smartphone, jeweils bei normalem Zustand. Aktuelle Gebrauchtpreise können den Wert nach oben oder unten verschieben.
Zahlt die Haftpflicht den Neupreis für ein kaputtes Handy? +
Nein. Die Haftpflicht ersetzt die Reparaturkosten, höchstens aber den Zeitwert. Ist die Reparatur teurer, gibt es den Zeitwert, teils abzüglich des Restwerts.
Welcher Neupreis zählt für den Zeitwert? +
Der Preis, den ein gleichwertiges Gerät heute neu kostet, nicht der damalige Kaufpreis. Gibt es Ihr Modell nicht mehr, wird das nächste vergleichbare Modell herangezogen.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn das Handy herunterfällt? +
In der Regel nicht. Die Hausrat zahlt nur bei versicherten Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer oder Leitungswasser. Für Sturzschäden ist eine Handy- oder Elektronikversicherung zuständig.

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