Kostenvoranschlag bei Diebstahl & Einbruch
Bei Einbrüchen werden Geräte oft beschädigt, auch wenn sie nicht gestohlen wurden – beim Aufhebeln, beim Suchen, durch Vandalismus. Die Hausratversicherung verlangt für diese beschädigten Geräte einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Wir machen das für 35 € in wenigen Minuten online.
Was die Versicherung im Diebstahls- oder Einbruchsfall braucht
- Polizeiliche Anzeige mit Tagebuchnummer (zwingend!)
- Schadensanzeige bei der Hausratversicherung
- Liste gestohlener Gegenstände
- Liste beschädigter Geräte mit KVAs
- Ggf. Kaufbelege oder Fotos vor dem Schaden
Drei Schadensszenarien
1. Komplett gestohlen
Hier brauchen Sie keinen KVA – aber Kaufbelege oder Wertnachweise. Die Hausrat ersetzt den Wiederbeschaffungswert.
2. Beschädigt, nicht gestohlen
Geräte, die beim Einbruch beschädigt wurden – aufgehebelt, geworfen, Display zerschlagen, Computer durchsucht und Festplatte beschädigt. KVA für jedes Gerät erforderlich.
3. Teilweise beschädigt UND teilweise gestohlen
Klassiker: Smartphone gestohlen, Laptop nur am Display beschädigt, TV vom Wandhalter gerissen aber zurückgelassen. Beide Bestandteile in der Schadensanzeige.
Was im KVA dokumentiert wird
- Eindeutige Schadensbeschreibung
- Zusammenhang mit dem Einbruch (z. B. „Display zerschlagen, Spuren von Brecheisen am Gehäuse")
- Reparaturkosten
- Zeitwert / Wiederbeschaffungswert
- Wirtschaftlicher Totalschaden ja/nein
Erst die Polizei einschalten, dann die Versicherung informieren, dann den KVA bestellen. Ohne polizeiliche Tagebuchnummer kein Versicherungsschutz.
Geräte beim Einbruch beschädigt?
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