Kostenvoranschlag bei Diebstahl & Einbruch
Bei Einbrüchen werden Geräte oft beschädigt, auch wenn sie nicht gestohlen wurden, beim Aufhebeln, beim Suchen, durch Vandalismus. Die Hausratversicherung verlangt für diese beschädigten Geräte einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Wir machen das ab 25 € in 5 Min in Ihrem Postfach.
Was die Versicherung im Diebstahls- oder Einbruchsfall braucht
- Polizeiliche Anzeige mit Tagebuchnummer (zwingend!)
- Schadensanzeige bei der Hausratversicherung
- Liste gestohlener Gegenstände
- Liste beschädigter Geräte mit KVAs
- Ggf. Kaufbelege oder Fotos vor dem Schaden
Drei Schadensszenarien
1. Komplett gestohlen
Hier brauchen Sie keinen KVA, aber Kaufbelege oder Wertnachweise. Die Hausrat ersetzt den Wiederbeschaffungswert.
2. Beschädigt, nicht gestohlen
Geräte, die beim Einbruch beschädigt wurden, aufgehebelt, geworfen, Display zerschlagen, Computer durchsucht und Festplatte beschädigt. KVA für jedes Gerät erforderlich.
3. Teilweise beschädigt UND teilweise gestohlen
Klassiker: Smartphone gestohlen, Laptop nur am Display beschädigt, TV vom Wandhalter gerissen aber zurückgelassen. Beide Bestandteile in der Schadensanzeige.
Was im KVA dokumentiert wird
- Eindeutige Schadensbeschreibung
- Zusammenhang mit dem Einbruch (z. B. „Display zerschlagen, Spuren von Brecheisen am Gehäuse")
- Reparaturkosten
- Zeitwert / Wiederbeschaffungswert
- Wirtschaftlicher Totalschaden ja/nein
Erst die Polizei einschalten, dann die Versicherung informieren, dann den KVA bestellen. Ohne polizeiliche Tagebuchnummer kein Versicherungsschutz.
Genau Ihr Fall?
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