Handy, Laptop oder Tablet runtergefallen: Welche Versicherung zahlt?
Ist Ihr Handy, Laptop oder Tablet runtergefallen, hängt die zahlende Versicherung davon ab, wer den Sturz verursacht hat: Haben Sie es selbst fallen lassen, zahlt in der Regel nur eine Handy-, Elektronik- oder Geräteversicherung. Hat es jemand anderes heruntergestoßen, ist meist dessen private Haftpflicht zuständig. Kam das Gerät beschädigt mit dem Paket an, sind Händler oder Paketdienst der richtige Ansprechpartner. Die Hausratversicherung zahlt bei einem Sturz normalerweise nicht. Hier lesen Sie, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, wie viel es gibt und welche Unterlagen Sie brauchen.
Handy runtergefallen: welche Versicherung zahlt in welchem Fall?
- Selbst fallen gelassen: Ihre eigene Haftpflicht zahlt nie für eigene Sachen. Zahlen kann eine Handyversicherung, eine Elektronikversicherung oder ein beim Kauf abgeschlossener Geräteschutz, wenn Sturz und Bruch eingeschlossen sind. Häufig gibt es eine Selbstbeteiligung.
- Ein anderer hat es fallen lassen oder heruntergestoßen: Wer fahrlässig eine fremde Sache beschädigt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 BGB). Das übernimmt in der Regel seine private Haftpflicht, sofern er nicht in Ihrem Haushalt mitversichert ist. Hat er sich das Gerät vorher von Ihnen geliehen, schließen manche Tarife den Schaden aus, mehr dazu unter Geliehenes Handy kaputt.
- Beim Versand beschädigt: Bei einer Bestellung als Verbraucher trägt der Händler das Risiko bis zur Übergabe. Wenden Sie sich an den Händler, bei privatem Versand an den Paketdienst. Wie das genau läuft, steht unter Transportschaden.
- Hausratversicherung: Sie zahlt bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel, nicht bei einem Sturz auf den Boden. Fällt das Tablet herunter, weil bei einem Einbruch das Regal umgerissen wurde, kann es anders aussehen.
- Kreditkarte oder Kontomodell: Einige Karten und Konten enthalten einen Einkaufs- oder Geräteschutz für damit bezahlte Ware, oft nur für eine begrenzte Zeit nach dem Kauf. Was genau gilt, steht in den Bedingungen des Kartenanbieters.
Grobe Fahrlässigkeit: wann die Versicherung kürzen darf
Wer einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt, muss bei der eigenen Sachversicherung mit einer Kürzung rechnen (§ 81 VVG). Die Versicherung darf die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens verringern. Ob ein Sturz grob fahrlässig war, hängt vom Einzelfall ab. Ein Handy, das beim Aussteigen aus der Tasche rutscht, ist meist normale Unachtsamkeit. Ein Tablet, das man ungesichert auf das Autodach legt und losfährt, kann anders bewertet werden.
Viele Geräteversicherungen und Hausratverträge verzichten in ihren Bedingungen ganz oder teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich. Bei der Haftpflicht des Verursachers spielt grobe Fahrlässigkeit kaum eine Rolle: Sie zahlt auch dann, ausgeschlossen ist nur Vorsatz.
Displaybruch oder Totalschaden?
Ein Sturz trifft meist das Display, die Rückseite aus Glas oder den Rahmen. Wie hoch der Schaden ist, entscheidet, was die Versicherung zahlt:
- Nur Display oder Rückglas gebrochen: Die Reparatur lohnt sich in den meisten Fällen. Gezahlt werden die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag, siehe Displayschaden.
- Rahmen verbogen, Mainboard oder Kamera beschädigt: Die Kosten steigen schnell. Bei Laptops kommt oft ein gebrochenes Scharnier oder ein Displaydeckel dazu, bei Tablets ein verzogenes Gehäuse, siehe KVA für Tablet und iPad.
- Reparatur teurer als das Gerät noch wert ist: Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Haftpflicht zahlt den Zeitwert, eine Geräteversicherung je nach Bedingungen ein Ersatzgerät oder einen Geldbetrag. Was bei Handys dann gilt, steht unter Handy-Totalschaden.
Was ist mein Gerät noch wert? Zeitwert-Beispiele
Die Haftpflicht des Verursachers ersetzt den Schaden, nicht ein neues Gerät. Bei einem Totalschaden zahlt sie den Zeitwert, also den Wert kurz vor dem Sturz. Der richtet sich nach Neupreis, Alter, Zustand und den heutigen Marktpreisen gebrauchter Geräte. Zwei Rechenbeispiele:
- Smartphone, 2 Jahre alt, Neupreis 999 Euro: Eine neue Displayeinheit kostet rund 350 Euro. Der Zeitwert liegt im Beispiel bei etwa 450 Euro, die Reparatur lohnt sich. Die Haftpflicht zahlt die 350 Euro.
- Laptop, 4 Jahre alt, Neupreis 1.100 Euro: Display, Scharnier und Displaydeckel kosten zusammen rund 480 Euro. Der Zeitwert liegt im Beispiel bei etwa 350 Euro. Die Reparatur ist teurer als der Wert, es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Haftpflicht zahlt rund 350 Euro.
Wie der Wert von Smartphones und Laptops typischerweise über die Jahre fällt, zeigen die Zeitwert-Tabelle für Handys und die Zeitwert-Tabelle für Laptops. Die Zahlen oben sind Beispiele, Ihr Gerät kann deutlich darüber oder darunter liegen. Eine Zeitwert-Bescheinigung nennt den Wert Ihres Modells mit Rechenweg und aktuellen Vergleichsangeboten.
So melden Sie den Sturzschaden in 5 Schritten
- Fotos machen: Gerät von vorne und hinten, Bruchstellen, Seriennummer oder IMEI. Beim Handy steht die IMEI in den Einstellungen oder unter der Tastenkombination *#06#.
- Hergang aufschreiben: wann, wo, wie, wer dabei war. Bei Fremdschaden Name und Versicherung des Verursachers.
- Schaden melden: bei der Geräteversicherung selbst, bei Fremdschaden meldet der Verursacher seiner Haftpflicht. Sie bekommen eine Schadennummer.
- Kostennachweis einreichen: einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bei Totalschaden zusätzlich eine Totalschaden-Bescheinigung und eine Zeitwert-Bescheinigung. Für den Haftpflichtfall siehe KVA für die Haftpflicht.
- Kaufbeleg beilegen, wenn vorhanden. Fehlt er, helfen Bestellbestätigung, Kontoauszug oder eine Neuwert-Bestätigung.
Das kaputte Gerät aufbewahren, bis die Versicherung entschieden hat. Manche Versicherer wollen es sehen oder abholen lassen.
Schriftlicher Nachweis statt Screenshot
Ob Haftpflicht oder Geräteversicherung: Gezahlt wird auf Grundlage eines festen, schriftlichen Dokuments mit Gerät, Fehlerbild und Kosten. Ein Screenshot aus dem Onlineshop oder eine mündliche Schätzung reicht dafür meist nicht. Bei Kostenvoranschlag Sofort erfassen Sie Gerät und Schaden online, bezahlen und erhalten das PDF per Mail, ohne das Gerät einzuschicken. Basis kostet 25 Euro (werktags binnen 48 Stunden), Sofort 35 Euro (PDF in rund 5 Minuten), das Paket aus Kostenvoranschlag und Zeitwert-Bescheinigung 49 Euro. Totalschaden-, Zeitwert- und Neuwert-Bestätigung kosten jeweils 25 Euro. Lehnt eine Versicherung den Kostenvoranschlag formal ab, gilt die Akzeptanz-Garantie: Nachbesserung oder Geld zurück.
Auch ohne Versicherung hilft der Kostenvoranschlag: Er zeigt schwarz auf weiß, ob sich die Reparatur gegenüber einem neuen oder gebrauchten Gerät noch rechnet, und er ist eine sachliche Grundlage, wenn Sie sich mit einem Verursacher ohne Haftpflicht privat einigen wollen.
Quellen
- § 823 BGB Schadensersatzpflicht
- § 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles
- § 475 BGB Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf
- § 438 HGB Schadensanzeige beim Frachtvertrag
- GDV: Musterbedingungen Privathaftpflicht (AVB PHV)
- Verbraucherzentrale: Geräteversicherung für Smartphone und Tablet
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Handy runtergefallen: welche Versicherung zahlt? +
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Laptop runterfällt? +
Freund hat mein Handy fallen lassen, wer zahlt? +
Zahlt die Haftpflicht ein neues Handy? +
Tablet kam beschädigt mit der Post, an wen wende ich mich? +
Muss ich das Gerät für den Kostenvoranschlag einschicken? +
Sturzschaden belegen, in Minuten
Gerät und Schaden online erfassen, bezahlen, versicherungstaugliches PDF erhalten, ohne Einsenden. Kostenvoranschlag ab 25 €, mit Zeitwert-Bescheinigung im Paket 49 €.
Kostenvoranschlag bestellen →