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Handy, Laptop oder Tablet runtergefallen: Welche Versicherung zahlt?

Ist Ihr Handy, Laptop oder Tablet runtergefallen, hängt die zahlende Versicherung davon ab, wer den Sturz verursacht hat: Haben Sie es selbst fallen lassen, zahlt in der Regel nur eine Handy-, Elektronik- oder Geräteversicherung. Hat es jemand anderes heruntergestoßen, ist meist dessen private Haftpflicht zuständig. Kam das Gerät beschädigt mit dem Paket an, sind Händler oder Paketdienst der richtige Ansprechpartner. Die Hausratversicherung zahlt bei einem Sturz normalerweise nicht. Hier lesen Sie, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, wie viel es gibt und welche Unterlagen Sie brauchen.

Handy runtergefallen: welche Versicherung zahlt in welchem Fall?

Grobe Fahrlässigkeit: wann die Versicherung kürzen darf

Wer einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt, muss bei der eigenen Sachversicherung mit einer Kürzung rechnen (§ 81 VVG). Die Versicherung darf die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens verringern. Ob ein Sturz grob fahrlässig war, hängt vom Einzelfall ab. Ein Handy, das beim Aussteigen aus der Tasche rutscht, ist meist normale Unachtsamkeit. Ein Tablet, das man ungesichert auf das Autodach legt und losfährt, kann anders bewertet werden.

Viele Geräteversicherungen und Hausratverträge verzichten in ihren Bedingungen ganz oder teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich. Bei der Haftpflicht des Verursachers spielt grobe Fahrlässigkeit kaum eine Rolle: Sie zahlt auch dann, ausgeschlossen ist nur Vorsatz.

Displaybruch oder Totalschaden?

Ein Sturz trifft meist das Display, die Rückseite aus Glas oder den Rahmen. Wie hoch der Schaden ist, entscheidet, was die Versicherung zahlt:

Was ist mein Gerät noch wert? Zeitwert-Beispiele

Die Haftpflicht des Verursachers ersetzt den Schaden, nicht ein neues Gerät. Bei einem Totalschaden zahlt sie den Zeitwert, also den Wert kurz vor dem Sturz. Der richtet sich nach Neupreis, Alter, Zustand und den heutigen Marktpreisen gebrauchter Geräte. Zwei Rechenbeispiele:

Wie der Wert von Smartphones und Laptops typischerweise über die Jahre fällt, zeigen die Zeitwert-Tabelle für Handys und die Zeitwert-Tabelle für Laptops. Die Zahlen oben sind Beispiele, Ihr Gerät kann deutlich darüber oder darunter liegen. Eine Zeitwert-Bescheinigung nennt den Wert Ihres Modells mit Rechenweg und aktuellen Vergleichsangeboten.

So melden Sie den Sturzschaden in 5 Schritten

  1. Fotos machen: Gerät von vorne und hinten, Bruchstellen, Seriennummer oder IMEI. Beim Handy steht die IMEI in den Einstellungen oder unter der Tastenkombination *#06#.
  2. Hergang aufschreiben: wann, wo, wie, wer dabei war. Bei Fremdschaden Name und Versicherung des Verursachers.
  3. Schaden melden: bei der Geräteversicherung selbst, bei Fremdschaden meldet der Verursacher seiner Haftpflicht. Sie bekommen eine Schadennummer.
  4. Kostennachweis einreichen: einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bei Totalschaden zusätzlich eine Totalschaden-Bescheinigung und eine Zeitwert-Bescheinigung. Für den Haftpflichtfall siehe KVA für die Haftpflicht.
  5. Kaufbeleg beilegen, wenn vorhanden. Fehlt er, helfen Bestellbestätigung, Kontoauszug oder eine Neuwert-Bestätigung.

Das kaputte Gerät aufbewahren, bis die Versicherung entschieden hat. Manche Versicherer wollen es sehen oder abholen lassen.

Schriftlicher Nachweis statt Screenshot

Ob Haftpflicht oder Geräteversicherung: Gezahlt wird auf Grundlage eines festen, schriftlichen Dokuments mit Gerät, Fehlerbild und Kosten. Ein Screenshot aus dem Onlineshop oder eine mündliche Schätzung reicht dafür meist nicht. Bei Kostenvoranschlag Sofort erfassen Sie Gerät und Schaden online, bezahlen und erhalten das PDF per Mail, ohne das Gerät einzuschicken. Basis kostet 25 Euro (werktags binnen 48 Stunden), Sofort 35 Euro (PDF in rund 5 Minuten), das Paket aus Kostenvoranschlag und Zeitwert-Bescheinigung 49 Euro. Totalschaden-, Zeitwert- und Neuwert-Bestätigung kosten jeweils 25 Euro. Lehnt eine Versicherung den Kostenvoranschlag formal ab, gilt die Akzeptanz-Garantie: Nachbesserung oder Geld zurück.

Auch ohne Versicherung hilft der Kostenvoranschlag: Er zeigt schwarz auf weiß, ob sich die Reparatur gegenüber einem neuen oder gebrauchten Gerät noch rechnet, und er ist eine sachliche Grundlage, wenn Sie sich mit einem Verursacher ohne Haftpflicht privat einigen wollen.

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufige Fragen

Handy runtergefallen: welche Versicherung zahlt? +
Haben Sie es selbst fallen lassen, zahlt meist nur eine Handy- oder Geräteversicherung. Hat es jemand anderes heruntergestoßen, zahlt in der Regel dessen private Haftpflicht. Die Hausrat zahlt bei einem Sturz normalerweise nicht.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Laptop runterfällt? +
In der Regel nicht. Die Hausrat deckt Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel. Ein Sturz vom Tisch gehört nicht dazu.
Freund hat mein Handy fallen lassen, wer zahlt? +
Meist seine private Haftpflicht, wenn er nicht in Ihrem Haushalt lebt. Hatte er sich das Handy ausgeliehen, schließen manche Tarife den Schaden aus. Er meldet den Schaden, Sie liefern Fotos und einen Kostenvoranschlag.
Zahlt die Haftpflicht ein neues Handy? +
Meist nicht. Die Haftpflicht zahlt die Reparatur oder, wenn sich die nicht lohnt, den Zeitwert. Einige Tarife leisten bei jungen Geräten den Neuwert.
Tablet kam beschädigt mit der Post, an wen wende ich mich? +
Bei einer Bestellung als Verbraucher an den Händler, denn er trägt das Versandrisiko. Sichtbare Schäden möglichst schon bei der Annahme beim Zusteller vermerken lassen.
Muss ich das Gerät für den Kostenvoranschlag einschicken? +
Nein. Den Kostenvoranschlag erstellen wir online aus Ihren Angaben zu Modell und Schaden. Mit der Sofort-Variante liegt das PDF in rund 5 Minuten in Ihrem Postfach.

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