Wiederbeschaffungswert in der Hausrat: Was Sie für Elektronik bekommen
Der Wiederbeschaffungswert in der Hausrat ist der Betrag, den Sie heute aufwenden müssten, um ein Gerät gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu kaufen. Für Elektronik heißt das: Nach einem versicherten Schaden wie Brand, Einbruch oder Leitungswasser zahlt die Hausrat nicht den alten Kaufpreis und nicht den Gebrauchtwert, sondern den aktuellen Preis eines vergleichbaren neuen Geräts. Ausnahmen gelten bei Unterversicherung und für Sachen, die im Haushalt nicht mehr verwendet werden.
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert in der Hausrat?
Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) regeln den Versicherungswert in A 14.1.1 VHB 2022 so: Versicherungswert ist der Neuwert, also der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Die meisten Hausratversicherer übernehmen diese Formulierung oder eine sehr ähnliche.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Maßgeblich ist nach A 17.1.1 der Wert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Was das Gerät vor fünf Jahren gekostet hat, spielt keine Rolle. Es zählt, was ein vergleichbares Gerät am Schadentag kostet. Bei Elektronik kann das weniger sein als damals, weil Preise für gleiche Leistung oft sinken.
Das Gesetz sieht übrigens im Grundsatz etwas anderes vor: § 88 VVG nimmt als Versicherungswert den Neupreis abzüglich eines Abzugs neu für alt, also eher den Zeitwert. Die Neuwertentschädigung der Hausrat gilt, weil sie im Vertrag vereinbart ist.
Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Neupreis: der Unterschied
- Neupreis von damals: der Kaufpreis laut Rechnung. Er dient als Anhaltspunkt, ist aber nicht der Maßstab der Hausrat.
- Wiederbeschaffungswert (Neuwert): der heutige Preis eines neuen Geräts gleicher Art und Güte. Das ist der Maßstab der Hausrat bei zerstörten oder gestohlenen Sachen.
- Zeitwert: der Wert des konkreten Geräts kurz vor dem Schaden, nach Alter und Zustand. Ihn zahlt meist die Haftpflicht eines Verursachers.
Bei beschädigten Geräten zahlt die Hausrat nach A 17.1.2 die erforderlichen Reparaturkosten, höchstens aber den Wiederbeschaffungswert. Ausführlich erklärt der Beitrag Zeitwert und Neuwert die Abgrenzung.
Ausnahmen: gemeiner Wert und Entwertungsgrenze
Nach A 14.1.3 VHB 2022 gilt für Sachen, die im versicherten Haushalt für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, nur der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie beim Verkauf noch erzielen könnten. Ein ausrangierter Röhrenfernseher im Keller oder ein altes Notebook in der Schublade fällt typischerweise darunter.
Manche Bedingungswerke, vor allem ältere Tarife, enthalten zusätzlich eine Entwertungsgrenze: Liegt der Zeitwert unter einem bestimmten Anteil des Neuwerts, oft 40 Prozent, wird nur der Zeitwert ersetzt. Ob das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Bedingungen. Details erklärt Entwertungsgrenze 40 Prozent in der Hausrat.
Altes Modell nicht mehr im Handel: Nachfolgemodell gleicher Art und Güte
Bei Elektronik ist das Ausgangsmodell nach drei oder vier Jahren meist nicht mehr neu zu kaufen. Dann wird der Wiederbeschaffungswert über ein Gerät gleicher Art und Güte bestimmt. Gemeint ist ein Gerät derselben Geräteklasse mit vergleichbarer Ausstattung: ähnliche Bildschirmgröße, Speicher, Prozessorklasse, Marke und Qualitätsstufe.
In der Praxis ist das häufig das direkte Nachfolgemodell oder das aktuelle Modell derselben Serie in der Grundausstattung. Ein Oberklasse-Fernseher wird nicht mit einem Einsteigergerät verglichen, ein Einsteiger-Laptop aber auch nicht mit einem Profi-Modell. Streitpunkt ist oft genau diese Zuordnung. Eine Neuwert-Bestätigung nennt das vergleichbare Modell mit Begründung und aktuellem Preis, damit die Versicherung nicht ein kleineres Gerät ansetzt.
Für die Zuordnung helfen diese Angaben: genaue Modellbezeichnung, Speicher oder Bildschirmgröße, Prozessor oder Paneltyp, Farbe und Zubehör im Lieferumfang. Je genauer Sie das alte Gerät beschreiben, desto leichter lässt sich ein passendes Vergleichsgerät benennen. Die Typenbezeichnung steht oft auf dem Typenschild, in den Systemeinstellungen oder auf der Originalverpackung.
Unterversicherung: wenn die Versicherungssumme nicht reicht
Ist die Versicherungssumme niedriger als der gesamte Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats, liegt eine Unterversicherung vor. Dann darf der Versicherer nach § 75 VVG und A 17.4 VHB 2022 die Entschädigung im Verhältnis kürzen: Entschädigung gleich Schaden mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert.
Beispiel nach der Verbraucherzentrale: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und 100.000 Euro tatsächlichem Wert werden aus 10.000 Euro Schaden nur 5.000 Euro. Viele Tarife verzichten auf diese Kürzung, wenn die Summe nach Wohnfläche berechnet wurde. Mehr dazu unter Unterversicherung beim Neuwert.
Gerade Elektronik treibt den Wert des Hausrats nach oben: Fernseher, Laptops, Tablets, Smartphones, Spielekonsolen und Kameras summieren sich schnell auf fünfstellige Beträge. Wer die Versicherungssumme seit Jahren nicht angepasst hat, sollte nach größeren Anschaffungen prüfen, ob sie noch zum Wiederbeschaffungswert des gesamten Haushalts passt.
Beispiele mit Zahlen
Laptop nach Einbruch: Gestohlen wird ein vier Jahre alter Laptop, Kaufpreis damals 1.299 Euro. Das Modell gibt es nicht mehr. Das Nachfolgemodell mit gleichem Speicher und gleicher Prozessorklasse kostet heute 1.149 Euro. Wiederbeschaffungswert: 1.149 Euro. Der Zeitwert läge bei rund 400 Euro, er spielt in der Hausrat hier keine Rolle.
Fernseher nach Wohnungsbrand: Zerstört wird ein 65 Zoll OLED-Fernseher, gekauft vor fünf Jahren für 2.199 Euro. Ein aktueller OLED mit gleicher Größe in derselben Serie kostet rund 1.600 Euro. Die Hausrat zahlt rund 1.600 Euro, nicht den alten Kaufpreis.
Smartphone mit Überspannung: Das Handy hing beim Blitzeinschlag am Ladegerät, Überspannung ist im Tarif eingeschlossen. Die Reparatur kostet 260 Euro, ein gleichwertiges neues Gerät 700 Euro. Die Hausrat zahlt die Reparatur, weil sie unter dem Wiederbeschaffungswert liegt.
Die Zahlen sind Rechenbeispiele und hängen von Modell, Markt und Vertrag ab.
Wiederbeschaffungswert ohne Kaufbeleg nachweisen
Fehlt die Rechnung, muss die Versicherung trotzdem zahlen, wenn Sie Besitz und Ausstattung glaubhaft machen. Hilfreich sind Fotos aus dem Alltag, die Bestellbestätigung im Mailpostfach, Kontoauszüge, Seriennummer, Originalverpackung oder ein Eintrag im Herstellerkonto. Mehr unter Neuwert ohne Belege nachweisen.
Den eigentlichen Wert belegt ein schriftliches Dokument: Die Neuwert-Bestätigung nennt das Gerät gleicher Art und Güte mit aktuellem Preis und Quelle. Sie erstellen sie bei Kostenvoranschlag Sofort online aus Ihren Angaben, ohne das Gerät einzuschicken: erfassen, bezahlen, PDF erhalten. Versicherer wollen ein festes Dokument sehen, kein Bildschirmfoto eines Onlineshops. Für beschädigte Geräte kommt ein Kostenvoranschlag dazu, das Paket aus KVA und Zeitwert-Bescheinigung kostet 49 Euro.
Quellen
- GDV: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 (A 14.1, A 17.1, A 17.4)
- § 88 VVG Versicherungswert
- § 75 VVG Unterversicherung
- Verbraucherzentrale: Hausratversicherung, auf den Wert der Einrichtung kommt es an
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Was ist der Wiederbeschaffungswert bei der Hausratversicherung? +
Zahlt die Hausrat den Neupreis oder den Zeitwert? +
Was zahlt die Versicherung, wenn es mein Handy nicht mehr zu kaufen gibt? +
Bekomme ich den Kaufpreis von damals erstattet? +
Wie weise ich den Wiederbeschaffungswert ohne Rechnung nach? +
Wiederbeschaffungswert schriftlich belegen
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