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Neupreis von damals nachweisen, so geht's

Um den damaligen Neupreis (UVP) eines Geräts zu belegen, brauchen Sie keine Rechnung. Zeitgenössische Quellen: Hersteller-Preisarchive, Testberichte und Preisvergleiche mit Datum, rekonstruieren ihn nachvollziehbar.

Ein Gerät auf der Werkbank neben einem leeren Formular auf einem aufgeräumten Servicetisch

Die kurze Antwort

Um den damaligen Neupreis (UVP) eines Geräts zu belegen, brauchen Sie keine Rechnung. Zeitgenössische Quellen: Hersteller-Preisarchive, Testberichte und Preisvergleiche mit Datum, rekonstruieren ihn nachvollziehbar.

Welche Quellen belegen den damaligen Neupreis?

Warum mindestens zwei Quellen mit Datum

Ein einzelner Wert überzeugt selten. Zwei oder mehr unabhängige Quellen mit Datum machen den damaligen Neupreis für den Versicherer nachvollziehbar. Deshalb weisen wir in unserer Neuwert-Bestätigung stets mindestens zwei Quellen mit Datum offen aus.

UVP oder Marktpreis?

Die UVP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Der tatsächliche Marktpreis lag manchmal darunter. Wir nennen beides: den bestätigten Neupreis (UVP) und eine zeitgenössische Marktpreis-Spanne, damit Ihr Versicherer ein vollständiges Bild hat.

Wofür der Versicherer das braucht

Bei einer Neuwertentschädigung ersetzt der Versicherer ein neuwertiges Gerät, und will den damaligen Neupreis belegt sehen. Fehlt der Beleg, ist der recherchierte Neupreis Ihr Nachweis.

Schritt für Schritt

  1. Modell und Kaufjahr/-monat möglichst genau bestimmen.
  2. Zeitgenössische Quellen mit Datum sammeln (oder recherchieren lassen).
  3. Damaligen Neupreis (UVP) und Marktpreis-Spanne belegen.
  4. Als einreichfertiges PDF bei der Versicherung vorlegen.

Kurz zusammengefasst

Der damalige Neupreis lässt sich auch ohne Rechnung belegen, über Hersteller-Archive, Testberichte und Preisvergleiche mit Datum. Wichtig sind mindestens zwei benannte Quellen und die klare Unterscheidung von UVP und Marktpreis.

Häufige Fragen

Kann ich den damaligen Neupreis selbst nachweisen? +
Ja, wenn Sie zeitgenössische Quellen mit Datum finden (Hersteller-Archive, Testberichte, Preisvergleiche). Wir übernehmen die Recherche und bündeln sie in einem einreichfertigen PDF.
Was, wenn sich der Neupreis nicht belegen lässt? +
Lässt sich der damalige Neupreis aus den verfügbaren Quellen nicht belastbar belegen, erstellen wir keine Bestätigung ins Blaue. Sie erhalten Ihr Geld zurück.
Was ist der Unterschied zwischen UVP und Marktpreis? +
Die UVP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers; der Marktpreis ist der tatsächlich gezahlte Preis, der manchmal darunter lag. Wir weisen beides aus.

Damaligen Neupreis belegen lassen

Wir recherchieren die historische UVP und den Marktpreis zum Kaufzeitpunkt aus mehreren benannten Quellen mit Datum: 25 €, einreichfertiges PDF.

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