Kostenvoranschlag für die Kfz-Versicherung
Bei einem Verkehrsunfall werden manchmal nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Geräte im Auto beschädigt: Smartphones, Laptops, Tablets, Kameras. Diese Schäden können über die Kfz-Versicherung – meistens die gegnerische Haftpflicht – reguliert werden. Wir erstellen den nötigen KVA in wenigen Minuten online für 35 €.
Welche Geräte sind betroffen?
- Smartphones und Tablets, die im Fahrzeug lagen
- Laptops und Notebooks (z. B. im Kofferraum, auf der Rückbank)
- Kameras, GoPro & Action-Cams
- Hi-Fi-Anlagen, mobiles Audio
- Smartwatches und Fitness-Tracker
- Spielekonsolen (z. B. Nintendo Switch beim Kindertransport)
- Drohnen, Foto-Equipment
Welche Versicherung ist zuständig?
Eigenes Verschulden
Bei Eigenverschulden tritt die Vollkaskoversicherung ein – aber nur, wenn die mitgeführten Sachen mitversichert sind (oft begrenzt). Andernfalls greift die Hausratversicherung mit der Klausel „außerhalb der Wohnung" (Außenversicherung).
Fremdverschulden
Bei Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers – diese muss alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind, also auch beschädigte Geräte.
Was Sie tun sollten
- Beschädigte Geräte fotografieren und im Unfallbericht erwähnen
- Polizei rufen, falls noch nicht geschehen
- Versicherung des Verursachers ermitteln (vom Polizei-Bericht oder direkt vom Verursacher)
- Schadensanzeige bei der Versicherung mit Hinweis auf beschädigte Geräte
- Geräte bei uns einsenden – KVA in wenigen Minuten online erhalten
- KVA mit Aktenzeichen an die Versicherung senden
- Auszahlung erhalten
Wenn Sie als Beifahrer oder Mitnehmer einen Schaden erleiden, gelten gleiche Regeln. Auch Schäden bei Verkehrsunfall im Taxi oder im Mietwagen sind über die Kfz-Haftpflicht des verursachenden Fahrzeugs gedeckt.
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